Elektroautos sind bei Verbrauchskosten aktuell Modellen mit Verbrennungsmotor deutlich überlegen – selbst beim Laden an eher hochpreisigen Ladesäulen.
Elektroautos verursachen aktuell deutlich geringere Verbrauchskosten als Modelle mit Verbrennungsmotor.
(Bild: Volkswagen)
Die aktuellen Kosten für fossile Kraftstoffe machen Elektroautos attraktiver. Deren Verbrauchskosten sind im Vergleich zu Modellen mit Verbrennungsmotor niedriger als je zuvor. Das berichtet das Vergleichsportal Verivox. Wer ein E-Auto der Mittel- oder Oberklasse zu Hause lädt, hatte im März 2026 rund 67 Prozent niedrigere Antriebskosten als mit einem benzingetriebenen Auto. Rund 53 Prozent weniger waren es gegenüber einem Dieselfahrzeug.
Benzinkosten drei Mal höher als Stromkosten
Zugrunde liegen der Berechnung angenommene Durchschnittsverbräuche von Benzin- und Dieselfahrzeugen von 7,9 und 5,2 Litern pro 100 Kilometer, bei Elektroautos der Mittel- oder Oberklasse von 16,9 Kilowattstunden pro 100 Kilometern. Der durchschnittliche Haushalts-Strompreis lag im März 2026 bei 31,24 Cent pro Kilowattstunde.
Eine Fahrt mit dem Elektroauto kostete entsprechend bei einer monatlichen Fahrleistung von 1.000 Kilometern rund 53 Euro für Strom. Bei einem Benziner aus der Mittel-/Oberklasse kostete die gleiche Fahrleistung im März 2026 rund 160 Euro und bei einem Diesel rund 112 Euro. Zugrunde liegen Literpreise von 2,02 Euro pro Liter Benzin und 2,16 Euro pro Liter Diesel.
Portal erwartet weitere Ersparnis im April 2026
„Die große Differenz der Antriebskosten zwischen E-Autos und Verbrennern wird sich im April 2026 aller Voraussicht nach noch weiter verstärken. Denn die Spritpreise sind im laufenden Monat noch stärker gestiegen, die Strompreise würden hingegen erst bei längerer Dauer des Konflikts im Nahen Osten nachziehen“, beschreibt Thorsten Storck, Energieexperte bei dem Vergleichsportal.
Um den vollen Preisvorteil bei den Antriebskosten auszuschöpfen, ist eine heimische Wallbox sinnvoll. Ein Vergleich der Strompreise zeigt: Das Laden mit Haushaltsstrom an der Wallbox mit 31,24 Cent pro Kilowattstunde ist deutlich günstiger als das Laden an öffentlichen Ladesäulen mit 52 Cent/kWh bei Normalladung beziehungsweise 60 Cent/kWh beim Schnellladen.
Selbst eher teure Ladesäulen günstiger als fossile Kraftstoffe
Im Vergleich zu Benzin und Diesel ist das Laden selbst an teuren Ladesäulen günstiger als die Fahrt mit einem Verbrennungsmotor. So verursachte die Normalladung an einer Ladesäule im März 2025 Stromkosten von 88 Euro für 1.000 km, per Schnellladung waren es 101 Euro. Damit war selbst die teure Schnellladung 37 Prozent günstiger als Benzin und zehn Prozent günstiger als Diesel.
„E-Autos lohnen sich vor allem für Haushalte, die das Auto zu Hause günstig laden können. Wer zusätzlich zu einer eigenen Wallbox noch eine Photovoltaikanlage mit Heimspeicher hat, kann mit einem guten Energiemanagementsystem die Antriebskosten des E-Autos noch weiter senken“, sagt Thorsten Storck.
Den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis hat Verivox erhoben. Die durchschnittlichen Benzin- und Dieselpreise stammen vom ADAC. Laut einer Umfrage des Energieversorgers Eon im Jahr 2025 laden 71 Prozent der Besitzerinnen und Besitzer von Elektroautos in der Regel zu Hause. Daher ist für einen Kostenvergleich der durchschnittliche Strompreis für Haushalte ausschlaggebend, 31,24 Cent/kWh im März 2026.
An öffentlichen Ladesäulen können je nach Anbieter und Ladeart deutlich höhere Kosten entstehen. Der Ökostromanbieter Lichtblick hat die Durchschnittspreise für Ladesäulen im Juni 2025 erhoben. Die Verbrauchswerte der Antriebsarten hat das Unternehmen demEnergiekostenvergleich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie entnommen. Sie beruhen auf der Auswertung der jeweils drei meistverkauften Fahrzeugmodelle in den Segmenten Kleinwagen/Kompaktklasse und Mittel-/Oberklasse und der jeweiligen benötigten Antriebsenergie nach WLTP.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.