Förderaufruf BMV spendiert 14 Millionen Euro für automatisierte Fahrzeuge im Güterverkehr und ÖPNV

Von Stefanie Eckardt 2 min Lesedauer

14 Millionen Euro an Fördergeldern will das Bundesministerium für Verkehr in Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion investieren. Das BMV fokussiert sich dabei auf Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Güterkraftverkehr, mit denen autonome Fahrzeuge dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum zum Einsatz kommen.

Mit 14 Millionen Euro will das BMV Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion für den Einsatz im ÖPNV und Gütertransport fördern.(Bild:  Holon)
Mit 14 Millionen Euro will das BMV Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion für den Einsatz im ÖPNV und Gütertransport fördern.
(Bild: Holon)

Autonome Fahrzeuge können nicht nur die Verkehrssicherheit verbessern, obwohl das als wichtigstes Argument für deren Einführung gilt. Im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) können autonome Shuttles oder Busse dazu beitragen, das Angebot für Fahrgäste zu verbessern, die Verkehrsbelastung in Städten zu reduzieren und ländliche Gegenden besser anzubinden. Auch der Güterverkehr kann von autonomen Funktionen und Fahrzeugen profitieren. Autonome Lkw sind nicht an gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten gebunden und können – je nach technischem Grad und Vorschriften – deutlich längere Strecken ohne menschliche Pausen zurücklegen. Das verkürzt die Lieferzeiten. Darüber hinaus bieten sie eine Antwort auf den eklatanten Fahrermangel, der Experten zufolge weiter zunehmen wird. Die Fahrzeuge können vorausschauend fahren, gleichmäßige Geschwindigkeiten halten und so den Verkehrsfluss auf Autobahnen, Landstraßen oder im Hub-to-Hub-Verkehr entzerren. Damit ließe sich auch der Kraftstoffverbrauch reduzieren und der Verschleiß senken, was in niedrigeren Gesamtbetriebskosten münden würde. Vorteile gibt es also einige, wie auch Bundesverkehrsminister Steffen Bilger betont: „Autonomes Fahren bietet die Chance, Mobilität neu zu denken. Gerade in ländlichen Regionen und in städtischen Randlagen können autonome Fahrzeuge das öffentliche Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen und Menschen besser miteinander verbinden. Gleichzeitig eröffnet die Technologie dem Güterkraftverkehr neue Möglichkeiten, um dem steigenden Transportbedarf und dem zunehmenden Fahrpersonalmangel zu begegnen. Mit unserer Förderung wollen wir den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge beschleunigen und Deutschland als Innovationsstandort für die Mobilität der Zukunft stärken.“

Ziel ist es, die Marktdurchdringung autonomer Systeme zu erhöhen und deren Potenziale für mehr Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Verkehr nutzbar zu machen.

Schneller von der Erprobung auf die Straße

Ein Schwerpunkt des Förderaufrufs liegt auf Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren leisten. Damit will der Bund ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags umsetzen – nämlich autonome Mobilität schneller vom Pilotprojekt in die breite Anwendung zu überführen. Zugleich greift der Förderaufruf die Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz zur Weiterentwicklung des autonomen Fahrens in Deutschland auf und stärkt die praktische Umsetzung neuer Mobilitäts- und Logistiklösungen unter realen Einsatzbedingungen.

Unter die Förderung fallen:

  • die Beschaffung von Fahrzeugen, die bereits mit autonomen Fahrsystemen ausgestattet sind,
  • die Beschaffung von Fahrzeugen, die durch Hersteller oder Drittanbieter mit autonomen Fahrfunktionen ausgerüstet wurden,
  • die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit autonomen Fahrsystemen,
  • Leasing-Modelle für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen,
  • Vorhaben im Regelbetrieb sowie im Erprobungsbetrieb mit anschließendem dauerhaftem Einsatz.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, ÖPNV-Aufgabenträger, kommunale und private Verkehrsunternehmen mit Genehmigung gemäß §§ 2, 9ff. PBefG, rechtsfähige Zweckverbände und Verkehrsverbünde sowie Antragsteller mit Tätigkeitsbereich gemäß §§ 1 und 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Anträge können ab dem 01. September 2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026. (se)

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