Schnellere Kommerzialisierung China: Neue Haftungsregeln für autonomes Fahren in Vorbereitung

Von Henrik Bork 3 min Lesedauer

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In China sollen Automobilhersteller zukünftig haften, wenn im autonomen Fahrmodus Verkehrsregeln verletzt werden. Damit soll auch die Kommerzialisierung des autonomen Fahrens beschleunigt werden.

In China sollen zukünftig Automobilhersteller haften, wenn im autonomen Fahrmodus Verkehrsregeln verletzt werden und es beispielsweise zum Unfall kommt. (Bild:  erstellt mit KI)
In China sollen zukünftig Automobilhersteller haften, wenn im autonomen Fahrmodus Verkehrsregeln verletzt werden und es beispielsweise zum Unfall kommt.
(Bild: erstellt mit KI)

Im ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongress sei am 25. August 2026 über eine entsprechende Gesetzesnovelle beraten worden, berichtete die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua. Für autonome Fahrzeuge ist darin ein eigenes, neues Kapitel reserviert. Zukünftig wird es einen Unterschied machen, ob Funktionen des autonomen Fahrens eingeschaltet sind oder nicht. Wenn ja, soll der Hersteller oder der Importeur haftbar sein. Ist das System hingegen abgeschaltet, gelten weiter die bekannten Regeln für konventionelle Autos. „Das bedeutet, dass das autonome Fahren die Phase der Pilotprojekte, Standards und technischen Vorschriften hinter sich lässt und formell in den Bereich der nationalen Gesetzgebung eintritt“, schreibt die staatliche Wissenschaftszeitung Keji Ribao.

Umstellung vom Fahrer zur Maschine

Chinas Verkehrsrecht ist, wie das aller Länder, ganz auf den menschlichen Fahrer zugeschnitten. Nun beginnt eine allmähliche Umstellung, die Mensch und Maschine gleichermaßen berücksichtigt. Für Autobauer ist das nicht nur eine schlechte Nachricht. Die neu geschaffene Klarheit ist für Investoren ebenso wichtig wie für Ingenieure. Unklare Haftungsgrenzen hätten manche Unternehmen bisher bei langfristigen Investitionen in Forschung und Produkte gebremst, zitierte der Bericht Li Wenlong, einen Rechtsexperten an der Zhejiang-Universität. Mit dem neuen Gesetz werden die Kosten für Betrieb, Unfallhaftung und Versicherung besser kalkulierbar. „Im weiteren Sinn sendet die Aufnahme des autonomen Fahrens in die Gesetze auch ein klares Signal an den Markt“, so Li.

„Wenn das geänderte Gesetz erst einmal verkündet ist, können Dutzende neuer autonomer Modelle auf die Straßen gebracht werden“, erklärt der unabhängige Analyst Gao Shen aus Shanghai im Gespräch mit der Hongkonger Zeitung South China Morning Post. Mit der Verantwortung für den Betrieb auf der Straße sei für die Hersteller auch die Lizenz verknüpft, sie völlig legal verkaufen zu dürfen, argumentieren Fachleute in China.

Aus Sicht der Regierung in Peking war es höchste Zeit, den gesetzlichen Rahmen zu verbessern, denn der Verbreitungsgrad von Fahrassistenz ist rasant gewachsen. Für Fahrerassistenzsysteme nach Level 2 liegt er schon bei 70,5 Prozent, berichtet die Wissenschaftszeitung Keji Ribao. Bei NOA-Funktionen, also „Navigation on Autopilot“, sind es 34,2 Prozent.

Für all diese Fahrzeuge verändert die Novelle zwar vorerst nichts, weil das autonome Fahren in China per Definition erst bei der Stufe 3 beginnt, wenn der Fahrer nicht mehr ständig die Hände am Lenkrad behalten muss. Stufe 3 steht aber vor dem Start.

BYD als Vorreiter

BYD war in der Haftungsfrage schon von sich aus vorgeprescht. Im Mai dieses Jahres hatte der Automobilhersteller angekündigt, sämtliche Kosten aus Verkehrsunfällen zu übernehmen, wenn sein Fahrassistenzsystem „God’s Eye“ eingeschaltet war. Er wolle mit seiner Technik null Verkehrsunfälle erreichen und zugleich bezahlbare Autos für den Massenmarkt bauen, hatte der BYD-Firmengründer im Mai dazu gesagt.

BYD hat damit sogar schon mehr versprochen, als selbst das neue Gesetz verlangen wird. „God’s Eye“ ist noch ein Assistenzsystem, bei dem die Fahrer auch weiterhin selbst für Unfälle haften. Der Autobauer übernimmt die Kosten deshalb, weil das intelligente Fahren in China zu einem der wichtigsten Verkaufsargumente geworden ist.

Die Autohersteller denken klar an die nächste Gewinnquelle, wenn es um das autonome Fahren gehe, schreibt Caixin. Huawei etwa bereitet sich darauf vor, im kommenden Jahr Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen der Stufe 3 in Serie zu bringen.

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Hersteller muss nachweisen, dass System nicht schuld am Unfall ist

Die Beweislast nach Unfällen soll zukünftig bei den Herstellern liegen. Will ein Autobauer behaupten, sein System sei nicht schuld an einem Unfall gewesen, muss er das beweisen. Auch falsche oder übertriebene Werbeversprechen über autonome Fahrfunktionen sollen verboten sein, schreibt die China Daily. Der komplette Entwurf des neuen Gesetzes ist allerdings noch nirgends veröffentlicht.

Genau diese Beweislast dürfte die Hersteller aber dazu bewegen, in Zukunft Sensordaten, Entscheidungen der Bordrechner, den Zustand der Fahrzeuge sowie Eingriffe der Fahrer lückenlos aufzuzeichnen, schreibt die chinesische Wissenschaftszeitung.

Die Fahrsicherheit werde damit von einem Feature zu einer systematischen Anforderung über den gesamten Lebenszyklus der Autos hinweg, von der Serienfertigung bis hin zum täglichen Betrieb, argumentieren Marktinsider in China.

Der Wettbewerb werde sich immer weiter in Richtung umfangreicher Sicherheits- und Compliance-Fähigkeiten der Hersteller verschieben, äußert sich Lü Bin, Vizepräsident beim Pekinger Hersteller Mogox, in einem Interview mit einer chinesischen Zeitung.

Neben den Autobauern werden auch Importeure in die Pflicht genommen. Wer autonom fahrende Autos nach China einführen will, haftet genauso wie die heimischen Hersteller. Gleichzeitig erhält er so eine Lizenz für den größten Automarkt der Erde.  (se)

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