Erst seit Mai ist der Schweizer Mikromobilitätsanbieter Enuu mit seinen elektrischen Kabinenrollern in der Bundeshauptstadt – schon gibt es Kritik an achtlos abgestellten Fahrzeugen. Das Problem ist für Enuu kein Neues.
Das Mikromobilitätsangebot von Enuu ist in Berlin gestartet.
(Bild: Enuu)
Seit Kurzem rollen die elektrischen Ministromer des Mikromobilitätsanbieters Enuu durch Berlin. Nutzer können die „E-Pods“ genannte Kreuzung aus E-Auto und Roller leihen, das Prinzip funktioniert stationsunabhängig. Die Fahrzeuge sind maximal 30 km/h schnell und schaffen voll geladen um die 35 Kilometer. Fahren darf man damit nur auf Straßen, allerdings reicht ein Moped-Führerschein aus. Vorher reservieren und entsperren Nutzer die Fahrzeuge per App. Pro Minute kosten die Miniautos 19 Cent.
In die Hauptstadt will das junge Unternehmen vorerst 150 Fahrzeuge stecken. Doch Berichten zufolge gibt es bereits nach wenigen Tagen Probleme – weil Nutzer die Fahrzeuge auf Gehwegen abstellen. Der „Taz“ sagte Roland Stimpel, Vorsitzender des Berliner Fußverkehrsvereins FUSS e. V., die Fahrzeuge stünden „illegal und geballt auf Gehwegen“ herum und versperrten so den Weg für Fußgänger und gefährdeten Menschen mit Behinderungen. Selbst Angestellte von Enuu sollen Berichten zufolge die Fahrzeuge auf Gehwegen abgestellt haben.
die liegen jetzt überall rum, auf Parkbänken, an Häuserecken... sieht nicht so aus, als würden wir die Dinger brauchen #enuupic.twitter.com/Ga3x023yqW— bea cuttat (@bothersomewoman) April 28, 2020
Enuu: Auch Probleme in der Schweiz
Die Kabinenroller von Enuu sind in der Schweiz unlängst auf den Straßen unterwegs – doch auch dort gab es Zoff. Außerdem gab es Probleme mit Vandalismus. In der Schweiz ging es sogar soweit, dass Städte wie Basel oder Zürch das Unternehmen anwiesen, die Ministromer zu entfernen. Das Angebot pausiere nun für zwei Monate, heißt es in einem Bericht der Baseler Zeitung „bz“.
Das Problem ist kein neues. Auch Leihräder oder E-Scooter stehen längst in der Kritik, Flächen und Wege zuzumüllen.
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Stand vom 15.04.2021
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