Autonomes Fahren Computergelenkte Autos dürfen künftig schneller fahren

Quelle: dpa

Bisher lag die Höchstgeschwindigkeit für das autonome Fahren bei 60 Kilometer in der Stunde. Diese Begrenzung wurde nun angehoben. Die neue Regelung kann bereits ab Januar nächsten Jahres in Kraft treten.

Mercedes bietet als erster deutscher Hersteller ein Fahrzeug an, dessen Bordcomputer bestimmte automatisierte Fahraufgaben übernehmen kann.
Mercedes bietet als erster deutscher Hersteller ein Fahrzeug an, dessen Bordcomputer bestimmte automatisierte Fahraufgaben übernehmen kann.
(Bild: Mercedes-Benz)

Computergelenkte Autos dürfen bald mit höherer Geschwindigkeit als bislang etwa auf Autobahnen unterwegs sein. Das beschloss das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UN-Wirtschaftskommission (UNECE) am Mittwoch in Genf. Die Höchstgeschwindigkeit bei autonomen Fahren in bestimmten Verkehrssituationen wird von 60 auf 130 Kilometer in der Stunde angehoben. Auch Spurwechsel werden erlaubt.

Beschränkt auf bestimmte Verkehrssituationen

Die Entscheidung hatte sich Anfang Juni angebahnt, als eine Arbeitsgruppe grünes Licht gab. Die Regel kann im Januar nächsten Jahres in Kraft treten, teilte die UNECE mit. Nach ihren Angaben hat die EU die Umsetzung bereits angekündigt. Dafür müssen nationale Bestimmungen angepasst werden.

Bislang ist automatisiertes Fahren in Deutschland auf bestimmte Verkehrssituationen auf der Autobahn beschränkt, etwa bei Staus. Bei kritischen Situationen wie Tunneln oder bei der Gefahr von Glatteis, die Autos automatisch durch Kameras und Sensoren erfassen, müssen Fahrer alarmiert und das autonome Fahren ausgesetzt werden.

Mercedes bietet als erster deutscher Hersteller ein Fahrzeug mit entsprechendem Bordcomputer an. In den USA erlauben Bundesstaaten wie Kalifornien und Arizona auch den Betrieb autonomer Fahrzeuge im allgemeinen Straßenverkehr, etwa als kommerzielle Robotaxi-Dienste.

(ID:48426520)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung