Rechtsrahmen schaffen Neue Verordnung ermöglicht ferngelenkte Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen

Von Stefanie Eckardt 1 min Lesedauer

Bundesverkehrsministerium will mit einer neuen Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung einen Rechtsrahmen zum Betrieb von ferngelenkten Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen schaffen. Bei der Teleoperation steuert eine Person, die sich selbst nicht im sondern außerhalb des Fahrzeugs befindet, das entsprechende Auto. Die Verordnung tritt voraussichtlich am 01.12.2025 in Kraft.

Das Bundesministerium für Verkehr hat eine neue Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung beschlossen und liefert damit den Rechtsrahmen für das, was technisch schon möglich ist. Demos konnten bereits auf der IAA Mobility 2023 in München getestet werden. (Bild:  Stefanie Eckardt)
Das Bundesministerium für Verkehr hat eine neue Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung beschlossen und liefert damit den Rechtsrahmen für das, was technisch schon möglich ist. Demos konnten bereits auf der IAA Mobility 2023 in München getestet werden.
(Bild: Stefanie Eckardt)

„Mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung haben wir einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen“, unterstreicht Christian Hirte, Parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesminister für Verkehr. „In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren. Die Verordnung ermöglicht neue Mobilitätskonzepte und legt den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung.“

Vorteile für autonomes Fahren und Carsharing

Das Fernlenken von Kraftfahrzeugen kann auch den Regelbetrieb von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion unterstützen kann. Die Fernlenktechnologie ermöglicht zum Beispiel, dass zukünftig eine Person in komplexen Verkehrssituationen die Kontrolle von autonomen Fahrzeugen übernehmen könnte. Teleoperation kann vor allem beim Carsharing Vorteile bieten. So lassen sich Fahrzeuge effizienter nutzen, indem sie nach einem Einsatz ferngesteuert zum nächsten Kunden fahren.

Des Weiteren sind ferngelenkte Taxis denkbar, die flexibel, bedarfsgerecht und ohne Fahrpersonal unterwegs.

Einsatz in Kommunen und Städten

Im kommunalen oder urbanen Raum eröffnen sich ebenfalls diverse Möglichkeiten: Vom öffentlichen Personennahverkehr mit kleineren oder größeren Fahrzeugen bis hin zu Dienst- und Versorgungsfahrten – ferngelenkte Mobilitätslösungen könnten helfen, bestehende Angebote zu ergänzen und neue Bedarfe zu decken. Auch im Bereich der Logistik und des Gütertransports lassen sich durch den Einsatz ferngelenkter Fahrzeuge Effizienzgewinne erzielen. (se)

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