Das von der TU München entwickelte autonome Forschungsfahrzeug Edgar zeigte in Berlin, dass es unter realen und komplexen Verkehrsbedingungen sicher und zuverlässig agiert – in einer Fahrt vom Bundesministerium für Verkehr bis zum Berliner Radialsystem. Dabei testete der TÜV erstmals eine neue Prüfmethodik für autonome Fahrzeuge.
In Berlin zeigt man anhand einer Realfahrt mit dem von der TU München entwickelten Forschungsfahrzeug Edgar, wie eine Prüfmethodik unter realen Verkehrsbedingungen aussehen könnte.
(Bild: TÜV-Verband)
Im Rahmen der Mobilitätskonferenz TÜV MobiCon, die am 10. und 11. Juni 2026 in Berlin stattfand, stellten Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands, und Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin die Ergebnisse der Realfahrt vor. In der deutschen Hauptstadt absolvierte Edgar eine Prüfungsfahrt unter Level-4-Bedingungen. „Die Berliner Realfahrt zeigt, dass autonomes Fahren auch im komplexen Stadtverkehr technisch möglich ist“, unterstreicht Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands und erklärte: „Gleichzeitig wird deutlich: Sicherheit autonomer Mobilität entscheidet sich nicht allein an der Fahrzeugtechnik, sondern daran, wie zuverlässig ein Fahrzeug seine Umgebung erkennt, Verkehrssituationen interpretiert und auf unterschiedliche Straßen- und Verkehrsbedingungen reagiert. Genau das können solche Realfahrten überprüfen."
Betriebsbereichsgenehmigung für autonome Fahrzeuge
Mit dem Forschungsfahrzeug erprobte man, wie eine Betriebsbereichsgenehmigung für autonome Fahrzeuge im realen Verkehr erlangt werden kann. Ein wichtiger Punkt für die Kommerzialisierung derartiger Fahrzeuge.
Die Genehmigung von Level-4-Fahrzeugen erfolgt in Deutschland in zwei Schritten. Zunächst wird das Fahrzeug technisch geprüft und typgenehmigt. Anschließend muss der konkrete Betriebsbereich behördlich genehmigt werden. Hierzu bewerten unabhängige Sachverständige unter anderem im Rahmen von Realfahrten, wie das Fahrzeug komplexe Fahraufgaben bewältigt und auf reale Verkehrssituationen reagiert. „Autonome Fahrzeuge müssen nicht nur Verkehrsregeln beherrschen, sondern auch die Besonderheiten ihres jeweiligen Einsatzgebiets verstehen“, erläutert Stenkamp. "Ampelschaltungen, Lichtsignale oder Verkehrsführungen können von Stadt zu Stadt variieren. Systeme müssen deshalb für ihren konkreten Einsatzbereich geprüft und bewertet werden."
Begutachtungsleitfaden
Die Berliner Realfahrt diente nicht nur der Zulassung des Forschungsfahrzeugs Edgar, sondern der Erprobung und Weiterentwicklung einer unabhängigen Prüfmethodik für autonome Mobilität. Das Fahrzeug absolvierte die Strecke durch Berlin dreimal. Drei TÜV-Prüferteams begleiteten die Fahrten und bewerteten das Fahrverhalten unabhängig voneinander auf Grundlage einer neu entwickelten Methodik. Die dabei betrachteten Fahraufgaben basieren auf dem Begutachtungsleitfaden, der im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde.
Die vorläufigen Ergebnisse fallen positiv aus: Die Realfahrt bestätigte die Praxistauglichkeit des entwickelten Prüfkonzepts. Die eingesetzte Messtechnik erwies sich als praxiserprobt und mit vertretbarem Aufwand in Prüfungen integrierbar. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden eine Grundlage für die Weiterentwicklung objektiver und harmonisierter Bewertungskriterien für autonome Fahrzeuge. Damit wurde ein wichtiger Baustein für den sicheren Markthochlauf autonomer Fahrzeuge geschaffen. Edgar bewältigte den Berliner Stadtverkehr innerhalb des geprüften Betriebsbereichs dabei sicher und zuverlässig. Für eine reguläre Level-4-Betriebsgenehmigung fehlen dem Fahrzeug jedoch zentrale Voraussetzungen, insbesondere eine Technische Aufsicht, die das Fahrzeug im Bedarfsfall überwachen und eingreifen kann.
Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten notwendig
Autonomer Mobilität auf die Straße zu bringen ist nicht nur eine Frage der Technik. Darüber hinaus sind klare regulatorische Rahmenbedingungen für Prüfung, Überwachung und Genehmigung autonomer Systeme notwendig.
Voraussetzung für die unabhängige Prüfung autonomer Fahrzeuge ist ein umfassender Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten. Prüfstellen und Behörden müssen diskriminierungsfreien Zugriff auf die Daten autonomer Fahrzeuge erhalten, um Systeme wirksam bewerten, überwachen und im Betrieb kontrollieren zu können. Der TÜV-Verband fordert deshalb standardisierte und interoperable Schnittstellen sowie verbindliche europäische Regelungen.
Darüber hinaus setzt sich der Prüfverband für einen europaweit harmonisierten Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge und lernende KI-Systeme ein. KI in sicherheitsrelevanten Systemen muss verpflichtend geprüft und zertifiziert werden – soowohl im Rahmen der Typgenehmigung als auch während des laufenden Fahrzeugbetriebs. Ergänzend fordert der TÜV-Verband die Einführung einer digitalen Fahrzeugakte, in der Softwarestände, sicherheitsrelevante Updates und Prüfdaten über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs dokumentiert werden. (se)
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.