Verlagerung auf die Wasserstraße Bund stellt 125 Millionen Euro für grüne Binnenschifffahrt zur Verfügung

Von Stefanie Eckardt 2 min Lesedauer

Das Bundesministerium für Verkehr hat die neue "Richtlinie über Zuwendungen für eine grüne Binnenschifffahrt" im veröffentlicht. Mit dem neuen Förderprogramm soll der Einsatz emissionsfreier und sauberer Antriebs- und Energiesysteme in der Binnenschifffahrt gestützt werden. Somit will man auch die Verlagerung von Güter- und Personenverkehren auf die Wasserstraße verlagern.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder will zu einer klimafreundlichen Binnenschifffahrt beitragen. (Bild:  BMV | Sebastian Woithe)
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder will zu einer klimafreundlichen Binnenschifffahrt beitragen.
(Bild: BMV | Sebastian Woithe)

„Wir wollen mehr Verkehre auf die Wasserstraße verlagern und dabei konsequent auf klimafreundliche Technologien setzen“, erklärt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. „Deshalb fördern wir sowohl grüne Güterverkehrskorridore als auch innovative Mobilitätsangebote auf dem Wasser. So senken wir Emissionen, entlasten die Straße und stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt.“ Das Förderprogramm hat zwei Schwerpunkte. Schwerpunkt Nummer 1 setzt sich mit dem Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridoren auseinander. Gefördert werden Güterverkehrsverbindungen, auf denen emissionsfreie oder emissionsarme Binnenschiffe verkehren. Unterstützt werden sowohl die Aus- und Umrüstung von Schiffen als auch der Aufbau der erforderlichen Lade- und Tankinfrastruktur.

Regionale Verkehrsverlagerung auf die Wasserstraße

Punkt Nummer 2 ist die regionale Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf das Wasser. Die Förderung richtet sich an Projekte, die öffentlichen Personennahverkehr und urbane Wirtschaftsverkehre auf emissionsfreie Binnenschiffe verlagern. Im Fokus stehen insbesondere Ballungsräume und Hafenregionen.

Zuwendungsfähig sind Investitionen in emissionsfreie und saubere Antriebssysteme sowie in Lade- und Tankinfrastruktur für alternative Energieträger und Kraftstoffe wie Strom, Wasserstoff, Ammoniak und Methanol. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit Förderquoten von bis zu 95 Prozent.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Rahmen wettbewerblicher Förderaufrufe. Der erste Förderaufruf wird in den kommenden Wochen veröffentlicht. Anträge können von Unternehmen, Kommunen sowie weiteren wirtschaftlich tätigen Akteuren mit Sitz in Deutschland gestellt werden.

Insgesamt 400 Millionen Euro bis 2029

Die Förderrichtlinie ist Teil eines Förderportfolios, das aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wird - dem zentralen Finanzierungsinstrument des Bundes für Investitionen in Klimaschutz, Energiewende und die nachhaltige Transformation der Wirtschaft. Sie wird aus dem Titel "Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen" finanziert, für den in den Jahren 2026 bis 2029 zunächst 400 Millionen Euro zur Verfügung stehen. (se)

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