Um nicht als Bremse für das Wachstum bei Elektrofahrzeugen zu wirken, muss einer aktuellen Studie zufolge der Ausbau des Schnellladenetzes in Deutschland beschleunigt werden.
Beim Schnellladen werden für die gleiche Lademenge weniger Ladepunkte benötigt.
Beim Ausbau des Ladenetzes für Elektroautos sollte die Bundesregierung aus Sicht von Agora Verkehrswende einen Schwerpunkt auf das Schnellladen setzen. Fördermittel sollten auf Schnellladepunkte an viel frequentierten Orten wie Supermärkten und Einkaufszentren konzentriert werden, geht aus einer am Donnerstag vorgelegten Studie im Auftrag des Thinktanks hervor. Diese versprächen eine gute Auslastung und könnten am ehesten rentabel betrieben werden. Normalladen sollte hingegen im öffentlichen Raum nur noch für ausgewählte Anwendungen wie elektrisches Carsharing gefördert werden.
Die Bundesregierung will den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur massiv beschleunigen, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Ziel sind mindestens 15 Millionen vollelektrische Pkw bis 2030 – das ist noch ein weiter Weg.
Anteil an Schnellladepunkten liegt bei rund 15 Prozent
Bei der Bundesnetzagentur waren zum 1. Dezember 2021 insgesamt rund 51.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge gemeldet. Der Anteil an Schnellladepunkten lag bei rund 15 Prozent. Im vergangenen Jahr war ein Schnellladegesetz beschlossen worden, das 1.000 zusätzliche „Schnellladehubs“ vorsieht.
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur muss laut Studie in den nächsten Jahren deutlich an Geschwindigkeit gewinnen, um mit dem dynamischen Zuwachs bei Elektrofahrzeugen Schritt zu halten. Es sei wichtig, dass die Ladeinfrastruktur dem Bedarf immer einen Schritt voraus sei, so Christian Hochfeld, Direktor von Agora Verkehrswende. Dafür brauche es staatliche Unterstützung: „Ängste über fehlende Lademöglichkeiten hemmen die Entwicklung der Elektromobilität und damit das Erreichen der Klimaziele im Verkehr.“
Höhere Startinvestition notwendig
Im Vergleich zum Normalladen erfordere Schnellladen zwar höhere Startinvestitionen, so Agora. Dafür könnten gut zugängliche öffentliche Schnellladepunkte deutlich mehr Strom absetzen. Für die gleiche Lademenge wären weniger Ladepunkte nötig. Der Bedarf an Flächen, die gerade im urbanen Raum knapp sind, wäre bei einer Konzentration auf Schnellladen niedriger.
(ID:47990901)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.