Beim sogenannten Wächtermodus der Tesla-Fahrzeuge, der beim Parken per Kamera die Umgebung überwacht, sehen die Verbraucherschützer große Datenschutzmängel. Doch es gibt noch einen weiteren Vorwurf.
Der sogenannte Wächtermodus bei Tesla-Fahrzeugen ist Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.
(Bild: Tesla Motors)
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wirft dem E-Auto-Hersteller Tesla irreführende Werbung zu CO2-Emissionen und mangelnde Aufklärung der Käufer beim Datenschutz vor. Der Verband hat den Konzern deshalb vor dem Landgericht Berlin verklagt, wie der VZBV am Dienstag mitteilte. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage (AZ: 52 O 242/22). Von Tesla gab es zunächst keine Reaktion.
Die Verbraucherzentrale kritisiert insbesondere den sogenannten Wächtermodus der Autos. Mit diesem überblicken geparkte Tesla-Fahrzeuge per Kamera ihre Umgebung. „Der Wächtermodus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen“, sagte VZBV-Rechtsexperte Heiko Dünkel. „Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist.“
Einwilligungserklärungen der Passanten
Demnach bräuchten Nutzerinnen und Nutzer eigentlich stets eine Einwilligungserklärung sämtlicher Passanten, die an dem geparkten Auto vorbeilaufen. Dass der Wächtermodus trotz großer Datenschutzmängel zugelassen worden sei, weise auf Lücken bei den Zulassungsverfahren für automatisierte Fahrfunktionen hin.
Ein weiterer Vorwurf richtet sich an die Umweltversprechen des US-Konzerns, wonach Tesla-Fahrzeuge keine CO2-Emissionen hätten. Dabei verdiene der Verband über den Verkauf von CO2-Zertifikaten, die andere Autobauer nutzen könnten, um ihre eigenen Flottengrenzwerte zu überschreiten. Allerdings sieht der europäische Emissionshandel den freien Handel mit Emissionsberechtigungen ausdrücklich vor.
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Stand vom 15.04.2021
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