Ladeinfrastruktur

Problemfeld deutsches E-Auto-Ladenetz

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Ein einheitliches Bezahlsystem für das Ad-hoc-Laden an öffentlich zugänglichen Ladesäulen ist das Ziel der neuen Ladesäulenverordnung. Betreiber müssen künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängiger Debit- und Kreditkarte anbieten. Die Regelung gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, schon betriebene Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden. Auch Menschen ohne Smartphone sollten jederzeit an den Säulen Strom laden und bezahlen können, hatte das Wirtschaftsministerium argumentiert.

Die Energiewirtschaft aber läuft Sturm gegen die neue Pflicht – das sorge für Zusatzkosten für Anbieter und Kunden, so die Chefin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Kerstin Andreae. „Der Ausbau hakt, spontanes Ad-hoc-Laden wird teurer und die heute digital sichergestellte Preistransparenz geht mit den Kartenlesegeräten verloren.“ Scheuer sagte: „Ich halte das für falsch, dass neue Ladesäulen mit EC-und Kreditkarten-Lesegeräten ausgerüstet werden müssen.“ Er habe dazu eine Protokollerklärung im Kabinett abgegeben. „Das ist eine Regelung von gestern.“

Energieverband: „Tarife sind transparent“

In Sachen Preistransparenz habe der Markt in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte gemacht, sagte Andreae. „Jede E-Autofahrerin und jeder E-Autofahrer kann an jeder Ladesäule in Deutschland laden und den dazugehörigen Preis vor dem Ladevorgang einsehen.“ Inzwischen seien flächendeckend kilowattstunden-basierte Tarife die Regel. „Die allermeisten Ladevertrags-Dienstleister bieten ihren Kunden feste und transparente Tarife für das Normal- und Schnellladen an.“

Kunden hätten wie bei Mobilfunkverträgen eine große Auswahl an Tarifen, die ihrem Nutzerverhalten am ehesten zusagen – etwa Vielfahrertarife oder Flatrates. Wer keinen Ladevertrag habe oder wessen Ladevertrag im Einzelfall die betreffende Ladesäule nicht abdecke, könne beim Ad-hoc-Laden den Preis pro Kilowattstunde an der Ladesäule abrufen, in der Regel über einen QR-Code.

VDA: „Vertragsanbieter brauchen Zugang zu allen Ladepunkten“

„Typischerweise laden Elektromobilitätskunden, ähnlich wie Mobilfunkkunden, bei einem Ladeanbieter“, sagte eine Sprecherin des Anbieters und Energieversorgers ENBW. An rund 95 Prozent aller Ladesäulen in Deutschland gelte ein einheitlicher Preis. Damit gebe es eine anbieterübergreifende Preistransparenz. Beim Ad-hoc-Laden gelte wie beim Tanken an einer Tankstelle der Preis des jeweiligen Anbieters.

Beim vertragsbasierten Laden bräuchten die Vertragsanbieter Zugang zu allen Ladepunkten, sagte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller. „Klar ist: Nur mit einfachen, transparenten und kundenfreundlichen Ladelösungen kann der Hochlauf der Elektromobilität auch in Zukunft gelingen.“

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