Brexit und Pandemie, leidvolle Zeiten für Großbritannien. Die lokalen Pkw-Neuzulassungen schrumpften 2020 auf 1,6 Millionen Fahrzeuge. Es bleibt die Hoffnung zum Beispiel auf die E-Mobilität – und das Interesse der Briten an innovativen Ideen.
Briten gelten als traditionsbewusst – sind aber offen für innovative Ideen.
(Bild: BMW)
Die Briten werden oft als unerschütterliche Traditionalisten betrachtet, lassen sich jedoch gerne auf Innovationen und technologischen Fortschritt ein. Hier könnten britische Hersteller und Autohändler künftig Pluspunkte sammeln; konkret bei der „Fortsetzung der Digitalisierung der Customer Journey“. Diese wird laut Philip Dunne, Managing Partner Großbritannien bei Roland Berger, in den nächsten zwei Jahren den Automobilvertrieb verändern. „Die britischen Autokäufer schätzen ein gutes Geschäft und sind offen für neue Anreize, egal in welcher Form diese kommen“, bestätigt Dunne.
Zudem genießen die großen Autohändler auf der Insel bei den OEMs einen guten Ruf als verlässliche und sehr professionell arbeitende Partner, „schon immer sehr wettbewerbsorientiert“, wie Dunne ergänzt, und für Neues immer zu haben – wenn sie die Ideen dafür nicht gleich selbst liefern. So überraschte Hyundai-Händler Simon Dixon im Jahr 2014 mit den europaweit ersten digitalen Showrooms in Londoner Shopping Malls. In den Jahren danach eröffneten unter anderem Jaguar Land Rover, BMW und Ford ebenfalls solche Showrooms in England und starteten dort den Online-Verkauf.
Große Liebe zu Stromern
So überrascht also auch nicht, dass die Briten ein besonderes Faible für die Elektromobilität entwickelt haben. Auch – oder vielleicht gerade – in schlechten Zeiten. In Zahlen: 28,5 Prozent aller 2020 in Großbritannien verkauften Autos (2019: 10,7 Prozent) waren elektrifiziert: 108.200 BEVs, 67.000 PHEVs, 110.000 HEVs, und 180.000 MHEVs. Der Marktanteil der Stromer übertrifft in Großbritannien mittlerweile die Sechs-Prozent-Marke. Tendenz: weiter steigend.
Flaschenhals lokale Batteriefertigung
Zum Flaschenhals könnte allerdings die Versorgung der E-Auto-Produktion im Land mit Batteriepacks werden. Eine lokale Batteriefertigung ist notwendig, um die nach dem EU-Austritt geltenden strengeren Local-Content-Bestimmungen zu erfüllen – 45 Prozent von 2023 bis 2027, ab da 55 Prozent – und damit Zölle zu vermeiden.
Die Antriebsbatterien machen bis zu 50 Prozent des Wertes eines E-Autos aus. Derzeit baut nur Britishvolt in Northumberland eine Batteriefabrik. Geplanter Start-of-Production (SoP): Im Jahr 2023. „Großbritannien hinkt hier bereits hinterher, wie auch der Großteil Europas“, sagt Dunne.
Er ist überzeugt, dass Regierungsbehörden, OEMs und Tier-1-Zulieferer zusammenarbeiten müssen, „um regionale Kapazitäten zu schaffen. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit mit Asien und Nordamerika erhalten bleiben.“
Die Zukunft der Automobilindustrie in England wird elektrisch.
Henner Lehne
Schnell und findig reagierte Nissan. Die Japaner verkauften 2019 ihre Batteriefertigung in Sunderland an den chinesischen Energiekonzern Envision und schlossen einen Exklusiv-Liefervertrag ab. Über den Ausbau der Kapazitäten wird aktuell verhandelt. In Sunderland fertigt Nissan seit 2013 den vollelektrischen Leaf, mittlerweile mehr als 500.000 Exemplare.
Ab 2026 soll eine BEV-Variante des Juke folgen, später ist auch ein vollelektrischer Qashqai „made in Britain“ denkbar. „Die Zukunft der Automobilindustrie in England wird elektrisch“, ist Henner Lehne, Vice President Global Vehicle Group bei IHS Markit, überzeugt; und: „Nissan ist sicher einer der Profiteure.“
Zollfreiheit dank Nachrüstung?
Vielleicht kommt aber alles auch ganz anders. Der Marktexperte von IHS Markit sieht durchaus auch Möglichkeiten, das Batterieproblem vielleicht nicht in Großbritannien, sondern jenseits des Ärmelkanals zu lösen: „Warum nicht die Exportfahrzeuge erst in den europäischen Absatzländern mit den Batteriepacks nachrüsten?“ Zumal dann auch gleich das Problem mit dem Gefahrengut vom Tisch wäre, das große Batterien in Fahrzeugen vor allem bei der Verschiffung nun einmal darstellen. „Technisch machbar ist das“, sagt Lehne.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.