Das BAFA wolle mit dieser Regelung aber Betrug vorbeugen und verhindern, dass falsch datierte Anträge eingereicht werden. Das ist mit dieser Regelung nicht möglich, denn der Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.
Wie lange muss das Auto zugelassen sein, damit die Förderung nicht verfällt?
Nur wer sein E-Auto mindestens zwölf Monate hält, hat Anspruch auf die volle Förderung. Vorher waren es sechs. Wer einen Stromer least, muss den Wagen mindestens 23 Monate fahren, damit der Förderbetrag voll gewährt wird.
Bei einer kürzeren Leasingdauer wird der Bonus halbiert: Bei Leasingverträgen bis 23 Monaten gibt es noch 3.000 Euro vom Staat. Wer weniger als 12 Monate least, geht leer aus.
Was ist mit Hybrid-Autos?
Plug-in-Hybride mit Stecker und zusätzlichem Verbrennermotor fallen ganz aus der Förderung heraus. Steuerliche Vorteile wie die 0,5-Prozent-Regelung für Dienstwagen bleiben aber erhalten.
Werden gebrauchte E-Autos gefördert?
Auch für gebrauchte E-Autos kann der Umweltbonus beantragt werden. Allerdings dürfte es schwierig sein, ein tatsächlich förderfähiges Auto zu finden. „So ein gebrauchtes E-Auto darf höchstens 12 Monate erstzugelassen sein und maximal 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben“, sagt Busse.
„Außerdem darf bei der Erstzulassung keine Förderung beantragt worden sein. Diese Kombination wird es in der Praxis kaum geben, daher ist diese Förderung praktisch wirkungslos.“
Reicht das Geld im Fördertopf?
Die Fördermittel sind endlich. Für 2022 sind fünf Milliarden Euro im Fördertopf gewesen. Für 2023 gibt es nur noch 2,1 Milliarden, für 2024 mit 1,3 Milliarden Euro noch weniger. „Einen Rechtsanspruch auf den Umweltbonus gibt es nicht, daher können Verbraucher auch leer ausgehen“, sagt Hölzel.
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Stand vom 15.04.2021
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