Eine reine Antriebswende macht noch keine Verkehrswende. Die gesamte Infrastruktur muss dafür intelligenter werden. Entsprechende Projekte in Städten hat der Bund mit knapp 620 Millionen Euro gefördert. Eine Auflistung zeigt nun, welche Kommunen wie viel Geld bekommen haben und wie aktiv sie sind.
Hamburg hat bislang knapp 58 Millionen Euro vom Bund für die „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ erhalten.
(Bild: Volkswagen)
Um die Luft in Städten sauberer zu bekommen, setzte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Sommer 2017 das Sofortprogramm „Saubere Luft“ auf. Doch nicht nur die Emissionen hatte der Bund dabei im Blick: Auch für die „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ wurde Geld bereitgestellt. Und das nicht zu knapp: Laut einer Analyse des Software-Anbieters Milestone Systems hat das Ministerium knapp 620 Millionen Euro für 555 Projekte ausgeschüttet. Die Zahlen fußen auf einer Auflistung, die das BMVI dem Unternehmen zur Verfügung gestellt hat.
Daraus geht auch hervor, welche Städte welche Fördersummen vom Bund erhalten haben. An der Spitze liegt dabei Hamburg. Die Hansestadt bekam für 29 Projekte knapp 58 Millionen Euro. Knapp dahinter lag Köln mit 56,6 Millionen Euro für 33 Projekte. Auch Mainz sammelte mit 55,7 Millionen Euro eine ähnliche hohe Summe ein (bei 24 Projekten).
In Stuttgart wird am meisten ausprobiert
Doch es geht auch deutlich kleiner: Weit hinten in der Auflistung stehen etwa Kommunen wie Hürth (16.000 Euro), Overath (25.600 Euro) oder Pfullingen (52.000 Euro).
Die meisten geförderten Smart-Mobility-Projekte führt indes Stuttgart durch. 48 Unternehmungen gibt es dazu in Baden-Württembergs Landeshauptstadt. Dahinter folgt der „Rhein-Neckar-Verbund“ bestehend aus Heidelberg, Ludwigshafen und Mannheim mit 40 Projekten. Von den insgesamt 83 geförderten Städten konzentrieren sich 27 dagegen „nur“ auf eine Maßnahme.
Dabei wagen sich die Kommune an viele verschiedene Aufgaben heran. Beispiele, die gefördert werden sind etwa smarte Parkleitsysteme oder bargeldloses Bezahlen in öffentlichen Verkehrsmitteln.
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Stand vom 15.04.2021
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