Elektromobilität THG-Quote für E-Roller
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Mobilität wird in Deutschland angesichts enormer Preissteigerungen zunehmend zum Luxus. Wer mobil bleiben will, muss sich nach Alternativen umschauen. Eine besonders attraktive ist der E-Roller. Auch wegen einer häufig gar nicht wahrgenommenen Prämie.

Das große Interesse am 9-Euro-Ticket hat den Wunsch vieler Deutscher nach kostengünstiger Mobilität und Alternativen zum Auto verdeutlicht. Beide Ziele lassen sich auch mit einem Elektroroller erreichen.
Im Preisfenster von 2.000 bis 3.000 Euro finden sich bereits viele attraktive und reichweitenstarke Modelle mit 45 km/h. Die Unterhalts- und Energiekosten sind hier im Vergleich zu einem Auto vernachlässigbar.
Darüber hinaus lassen sich seit diesem Jahr dank der sogenannten THG-Quote Einsparungen von bis zu 350 Euro jährlich realisieren. Langfristig betrachtet könnte sich damit die Investition in einen umweltfreundlichen E-Roller sogar amortisieren beziehungsweise irgendwann sogar Gewinne abwerfen.
THG-Quote auch für Kleinkrafträder
Bislang haben sich offiziell nur Autos und elektrische Zweiräder ab der Klasse der Leichtkrafträder für die THG-Quote qualifiziert. Doch mit einem kleinen Trick lässt sich die Ausgleichszahlung auch für Kleinkrafträder einstreichen.
Für ein Fahrzeug dieser Klasse reicht normalerweise ein Versicherungskennzeichen, um legal am öffentlichen Verkehr teilzunehmen. Eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, die Voraussetzung für den Antrag zur THG-Quote ist, bekommt man damit jedoch nicht. Alternativ ist es allerdings möglich, ein Kleinkraftrad freiwillig zuzulassen.
Wer das macht, muss bei der Zulassungsstelle zwar Gebühren entrichten, ein Kennzeichen kaufen und einen höheren Versicherungstarif zahlen. Doch weil sich die Mehrinvestition auf nur rund 100 Euro summiert und sich der freiwillig zugelassene E-Roller für eine Prämie von deutlich über 300 Euro qualifiziert, bleiben am Ende vermutlich über 200 Euro Gewinn. Das Plus wird in den Folgejahren weiter steigen, da die Kosten für die Zulassung einmalig sind.
Alternative zum 9-Euro-Ticket
Ein derzeit in Deutschland gefragter 45-km/h-Roller ist zum Beispiel der „Inoa Sli5 50“ von Nova Motors – ein moderner, unkomplizierter und dank 3.000-Watt-Motor auch flotter Alltagsheld. In der Basisversion startet dieser preislich bei rund 2.600 Euro.
Abzüglich der Zusatzkosten für eine Kfz-Zulassung lassen sich hier mit der THG-Quote bereits im ersten Jahr rund 10 Prozent vom Kaufpreis einsparen. In den Folgejahren kann dieser Anteil auf sogar bis zu 15 Prozent jährlich steigen.
Nach sieben Jahren könnte damit theoretisch die Anschaffung eines Sli5 50 zum Nullsummenspiel werden. Ein E-Roller, der zudem vergleichsweise umwelt- und klimafreundlich ist, ist finanziell betrachtet also eine echte Alternative zum beliebten 9-Euro-Ticket.
Ein sehr viel größeres Sparpotenzial bietet der E-Roller natürlich im Vergleich zu einem E-Auto. Selbst für einen günstigen Fiat 500e werden abzüglich der vorläufig noch großzügigen Förderung beim Kauf durch die Innovationsprämie deutlich über 20.000 Euro fällig. Statt bis zu 15 lassen sich hier nur 1 bis 2 Prozent vom Kaufpreis durch die THG-Quote jährlich einsparen. Ein Amortisations-Szenario wie beim E-Roller wird hier also illusorisch.
Strafzahlungen der Industrie
Das Kürzel THG steht für die sogenannte Treibhausgasminderungsquote. Sie gibt es für die Industrie bereits länger und schreibt Mineralölunternehmen vor, wie viele Tonnen Treibhausgas sie emittieren dürfen. Wird der Wert überschritten, drohen Strafen. Wer ihn unterschreitet, kann die überflüssigen Verschmutzungsrechte an Wettbewerber verkaufen.
Ursprünglich sollte die Industrie die Verschmutzungsrechte vor allem untereinander handeln, seit diesem Jahr zählen jedoch auch Privatpersonen zum Kreis der Verkäufer. Sie erhalten im Prinzip die Strafzahlungen der Industrie, die ansonsten in den Bundeshaushalt fließen würden.
Die Empfänger des Geldes unterstützen damit nicht die Mineralölunternehmen – diese müssten den Betrag so oder so zahlen. Sie bekommen aber Geld, das ansonsten der Gemeinschaft zur Verfügung stehen würde.
Weiterverkauf der THG-Quote an Mineralölkonzerne
Um seine THG-Quote an einen Mineralölkonzern weiterverkaufen zu können, muss man sich an einen von mittlerweile über 40 Vermittlern, wie etwa Autoclubs, in Deutschland wenden. Diese kaufen den E-Fahrzeughaltern die THG-Quoten ab, bündeln sie und verkaufen sie dann an die Mineralölunternehmen.
Die Vermittler bekommen dafür eine Gebühr, die mit der Auszahlung an den Fahrzeughalter verrechnet wird. Wer einen Festpreis ausmacht, erhält aktuell rund 250 Euro. Wer pokert und den künftigen Marktpreis wählt, kann im günstigsten Fall 400 Euro oder sogar mehr ausgezahlt bekommen.
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