Wer E-Auto fährt, spart Klimagas-Emissionen ein. Dafür gibt es ab sofort Geld aus der Treibhausgasminderungsquotenregelung. Ein Überblick über die aktuellen Regeln.
Mit Freude einstöpseln: E-Auto-Fahrer können künftig Geld zurück kriegen.
(Bild: Webasto)
Neben Kaufprämie und Erleichterungen bei der Dienstwagenbesteuerung bietet das E-Auto noch einen weiteren finanziellen Vorteil: Seit Anfang des Jahres können Halter die eingesparten Treibhausgas-Emissionen ihres Fahrzeugs verkaufen und mehrere hundert Euro einnehmen. Nötig sind dafür nur Internetanschluss sowie eine Handykamera – und ein passender Vermittler.
Grundlage für den Zuverdienst ist die Treibhausgasminderungsquote – kurz THG-Quote. Sie gibt es für die Industrie bereits länger und schreibt Mineralölunternehmen vor, wie viele Tonnen Treibhausgas sie emittieren dürfen. Wird der Wert überschritten, drohen Strafen, wer ihn unterschreitet, kann die überflüssigen Verschmutzungsrechte an Wettbewerber verkaufen.
Ursprünglich sollte die Industrie die Verschmutzungsrechte vor allem untereinander handeln, seit Anfang des Jahres zählen nun aber auch Privatpersonen zum Kreis der Verkäufer. Sie erhalten im Prinzip die Strafzahlungen der Industrie, die ansonsten in den Bundeshaushalt fließen würden. Die Empfänger des Geldes unterstützen so gesehen die Mineralölunternehmen nicht – diese müssten den Betrag so oder so zahlen. Sie bekommen aber Geld, das ansonsten der Gemeinschaft zur Verfügung stünde.
Nur Halter von rein elektrischen Autos können profitieren
Zum Mitmachen berechtigt sind ausschließlich Halter von reinen E-Autos. Hybride und Plug-in-Hybride bleiben genau wie Wasserstoff- und Erdgas-Pkw außen vor. Ob das Fahrzeug gekauft oder geleast ist, spielt jedoch keine Rolle. Außerdem sind auch alle privaten und gewerblichen Betreiber von Ladepunkten Eigentümer einer THG-Quote und können diese weiterverkaufen. Käufer sind in allen Fällen die Mineralölunternehmen. Allerdings nicht direkt, sondern aus praktischen Gründen über einen Vermittler.
Es wäre kaum praktikabel oder effizient für einzelne E-Autofahrer, ihre Emissionen direkt an ein Mineralölunternehmen zu verkaufen. Für diese Aufgabe bieten sich daher bereits zahlreiche Plattformen an, deren Zahl ständig wächst. Die Vermittler kaufen den einzelnen E-Autofahrer die THG-Quoten ab, bündeln sie und verkaufen sie dann an die Mineralölunternehmen. Dafür kassieren sie von den Fahrzeughaltern eine Provision, die mit der Auszahlung verrechnet wird – in der Regel handelt es sich um einen niedrigen zweistelligen Anteil an den Erlösen.
Wer eine entsprechende Plattform sucht, findet im Internet diverse Angebote für Privatpersonen und Flottenbetreiber. Neben zahlreichen spezialisierten Start-ups tummeln sich auf dem neuen Markt auch Firmen aus angegliederten Branchen, etwa Energieunternehmen oder Verkäufer von E-Auto-Zubehör. Auch viele Autohäuser wollen den Service ihren Neuwagenkunden künftig anbieten.
Geld oder Sachprämien
Die Höhe der Prämie ist unabhängig vom Fahrzeug und vom getankten Strom, die genauen Konditionen unterscheiden sich jedoch in Details. Wer einen Festpreis ausmacht, erhält aktuell rund 250 Euro, wer pokert und den künftigen Marktpreis wählt, erhält im günstigsten Fall 400 Euro oder mehr. Alternativ dazu gibt es auch Sachprämien wie Wallboxen oder eine bestimmte Menge an Gratis-Ladestrom. Außerdem bieten einige Vermittler auch an, das Geld direkt zu spenden – eine interessante Option für Teilnehmer, die das Einstreichen der eigentlich in den Staatshaushalt fließenden Zahlungen als moralisches Problem sehen.
Die meisten Anbieter lassen Nutzern zudem die Wahl zwischen einer einjährigen und mehrjährigen Vertragslaufzeit. Da die Preise in den kommenden Jahren eher steigen dürften, ist eine lange Bindung für E-Autofahrer jedoch eher nicht zu empfehlen.
Wer sich für eine der zahlreichen Plattformen entschieden hat, muss sich dort registrieren. Neben Name, Anschrift und Kontodaten ist ein Foto oder ein Scan des Fahrzeugscheins nötig. Ladesäulenbetreiber müssen den Wert der umgesetzten Kilowattstunden übermitteln. Der Plattformbetreiber kümmert sich um alles weitere, etwa die Bestätigung der THG-Quote durch das Umwelt-Bundesamt und den Verkauf an ein Mineralölunternehmen. Das Geld landet dann in der Regel nach rund einem Monat automatisch auf dem Konto. Allerdings ist die Einnahme nur bis zu einer Grenze von 256 Euro steuerfrei. Einige Vermittler bieten daher eine steueroptimierte Auszahlung an, die sich auf 255 Euro begrenzt.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.