Recht Radfahren mit Kopfhörern: Was ist erlaubt?

Redakteur: Sven Prawitz

Ist es verboten, das Handy während dem Radfahren zu nutzen? Was erlaubt ist und was nicht erklärt ein Versicherungsexperte.

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Radeln mit Kopfhörern: Auf die Lautstärke kommt es an.
Radeln mit Kopfhörern: Auf die Lautstärke kommt es an.
(Bild: R+V/iStock Images)

Viele wollen auf ihrem Rad nicht auf Musik oder Telefonate verzichten. Grundsätzlich ist Fahrradfahren mit Kopfhörern erlaubt, teilt die R+V Versicherung mit. Jedoch gebe es einiges zu beachten: „Wichtig ist, dass die Radler trotz Kopfhörern verkehrssicher unterwegs sind“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement. „Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Gehör und Sicht nicht beeinträchtigt werden dürfen.“

Konkret bedeutet das: Wichtige Umgebungsgeräusche wie Rufe von Fußgängern, klingelnde Radfahrer, Autohupen oder gar Martinshörner dürfen nicht übertönt werden. Ist die Musik aus den Kopfhörern viel zu laut, wird ein Verwarngeld von zehn Euro fällig. 25 Euro kostet es, wenn Radfahrer andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährden. Wer grob fahrlässig unterwegs ist, riskiert darüber hinaus seinen Versicherungsschutz.

Handy nicht in die Hand nehmen

Komplett verboten ist zudem, während der Fahrt Nummern ins Smartphone einzugeben, Nachrichten zu beantworten oder Musiktitel auszuwählen. „Das Handy darf nur dann in die Hand genommen und bedient werden, wenn das Rad steht – also wie bei Autos.“ Für das Telefonieren während des Radelns heißt dies: Freie Fahrt nur mit Mikro an den Kopfhörern.

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