Mithilfe von Kohlestrom hergestellte E-Auto-Batterien schleppen einen großen CO2-Rucksack mit sich herum. Die EU will daher künftig mehr Klarheit über die Emissionen in der Produktion schaffen.
Anhand der gesammelten Daten soll ab 2027 ein entsprechender Grenzwert eingeführt werden.
(Bild: Volkswagen AG)
Hersteller von E-Auto-Batterien müssen ab Mitte 2024 den CO2-Fußabdruck ihrer Akkus offenlegen. Die Daten sollen das komplette Produktleben vom Rohstoffabbau bis zum Recycling abdecken und dabei helfen, ab Mitte 2027 einen entsprechenden Grenzwert einzuführen. Das hat die EU nun als Teil der „Green Deal“-Maßnahmen beschlossen.
Ziel ist die Etablierung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bei der Batterieproduktion. Zu den Regelungen zählen auch Recycling-Quoten für bestimmte Rohstoffe. Nickel und Kobalt etwa müssen ab 2027 zu 90 Prozent wiederverwertet werden, ab 2031 zu 95 Prozent. Bei Lithium liegen die Mindestwerte bei 50 beziehungsweise 80 Prozent.
Umwelt- und wirtschaftspolitische Folgen
Darüber hinaus müssen Unternehmen, die in der EU E-Auto-Batterien verkaufen wollen, weitere Umwelt-, Arbeitsschutz- und Menschenrechtsregeln einhalten. Neben den umweltpolitischen dürften die neuen Regelungen auch wirtschaftspolitische Folgen haben.
Unter anderem erschweren sie den Import von Batterien, die etwa mit chinesischem Kohlestrom produziert werden. Eine genaue Ausgestaltung der Regeln und der Überwachungsmaßnahmen steht aber noch aus.
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Stand vom 15.04.2021
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