StudieFahrstrom an öffentlichen Ladesäulen unnötig teuer
Quelle:
sp-x
Die hohen Strompreise an öffentlichen Ladestationen machen das E-Autofahren teils teurer als den Betrieb eines Benziners. Das müsste nicht so sein, besagt die Analyse eines Energieversorgers.
Fahrstrom könnte deutlich günstiger sein, wie eine Studie behauptet.
(Bild: Hyundai)
Die Preise für Fahrstrom an öffentlichen Ladesäulen sind deutlich zu hoch. Im Schnitt kostet die Kilowattstunde in Deutschland aktuell 52 Cent, wie der „Ladesäulencheck“ des Hamburger Energieversorgers Lichtblick ergeben hat. Würden die Betreiber die Strompreise und weitere Zusatzeinnahmen, etwa aus der THG-Quotenregelung, weitergeben, könnten sie nach Berechnungen des Unternehmens auf 23 Cent sinken.
Die Stromladung für eine Reichweite von 100 Kilometern kostet bei einem Stromverbrauch von 20 kWh der Untersuchung zufolge an der normalen AC-Ladesäule 10,42 Euro. An der teureren DC-Schnellladesäule werden im Schnitt 12,51 Euro fällig; in der Spitze sogar 15,80 Euro. In vielen Fällen ist das E-Auto beim Laden abseits der heimischen Wallbox damit teurer als ein Benziner.
Öffentliche Ladesäulen von wenigen Betreibern kontrolliert
Zu den Gründen für die hohen Preise zählt Lichtblick nicht zuletzt die monopolähnliche Struktur des Ladesäulenmarkts, der von einigen wenigen Unternehmen dominiert wird. Analysen des Unternehmens zufolge sind je nach Region bis zu 91 Prozent der öffentlichen Ladepunkte in der Hand eines Betreibers – häufig sind das die in der Region heimischen, mit dem Netzbetreiber verbundenen Energieversorger. Beispiele sind Berlin (70 Prozent), Hamburg (83 Prozent), München (85 Prozent) oder Hannover (89 Prozent).
Lichtblick beklagt diesen Zustand schon seit Jahren und setzt sich – auch aus eigenem wirtschaftlichem Interesse – für eine Liberalisierung des Ladesäulenmarkts ein. Kunden könnten dann wie beim Haushaltsstrom ihren Anbieter auch an der öffentlichen Steckdose frei wählen.
Darüber hinaus gibt es politische Versäumnisse. So fehlt nach Ansicht des Energieversorgers eine Verpflichtung, Einnahmen etwa aus der THG-Quote oder Ersparnisse aus der seit Anfang März geltenden Strompreisbremse an die Verbraucher weiterzugeben.
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Stand vom 15.04.2021
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