Auf der IAA Mobility haben Verkehrsexperten sich für eine Straßengebühr in Großstädten ausgesprochen. Mit einer Abgabe von sechs Euro pro Tag könnte sich der Verkehr in München Berechnungen zufolge um über 20 Prozent verringern. Zahlen müssten dann aber auch Anwohner.
Auch Anwohner wären nicht von der Maut-Pflicht ausgeschlossen. Die Einnahmen könnten dann unter anderem für den öffentlichen Nahverkehr verwendet werden.
(Bild: gemeinfrei/Pixabay)
Verkehrsexperten des Ifo-Instituts, der TU München und des Autobauers BMW plädieren für die Einführung einer City-Maut in deutschen Großstädten. „Es ist die letzte große Waffe, um die Verkehrsprobleme in den Griff zu kriegen“, sagte Verkehrstechnik-Professor Klaus Bogenberger am Donnerstag auf der Automesse IAA Mobility in München. „Wer sich einen BMW leisten kann, kann sich auch eine Anti-Stau-Gebühr leisten.“
Eine Maut von 6 Euro am Tag könnte den Verkehr in München um 23 Prozent verringern, sagte Oliver Falck, Leiter des Ifo-Zentrums für Industrieökonomik und neue Technologien. Die Stadt müsste sie von jedem Autofahrer kassieren, „ohne Ausnahme, auch für Anwohner“. Die Einnahmen von 600 Millionen Euro im Jahr könnten für den öffentlichen Nahverkehr verwendet werden und für Ausgleichszahlungen an Geringverdiener.
TU-Professor Bogenberger plädierte für eine dynamische Gebühr, je nach Verkehrslage und Strecke: „Der Preis darf nicht statisch sein.“ Er sei enttäuscht, dass die in Stuttgart und Baden-Württemberg regierenden Grünen das Thema nicht angegangen seien.
Überwachung per Handy- und Mobilfunkdaten
Carl Eckhardt, Leiter des BMW-Kompetenzzentrums Urbane Mobilität, sagte, eine City-Maut sei besser als der jetzige Zustand und besser als starre Verbote. „Ich bin überzeugt, dass wir das in den nächsten Jahren sehen werden in Deutschland.“ Die Maut-Pflicht sollte nicht wie in London mit Kameras an den Straßen überwacht werden, sondern mit Handy- und Mobilfunkdaten: „Die Verkehrskontrolle kann prüfen, ob sich ein Fahrzeug eingeloggt hat.“ Bogenberger betonte den Datenschutz – es dürfe nicht der ganze Weg verfolgt werden.
Skeptisch äußerte sich Ernst Läuger, Vizepräsident des Handelsverbands Deutschland (HDE) und Landesvorsitzender des Verbands in Bayern: Die Läden und Betriebe in der Innenstadt fürchteten, durch eine Maut Kunden zu verlieren. Besser als eine Auto-Maut sei eine allgemeine Mobilitätsgebühr oder Wegepauschale. Denn Fahrspuren und Parkplätze fielen weg, Fahrräder und E-Scooter bekämen mehr Raum: „Warum soll das nicht auch bepreist werden?“
(ID:47630772)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.