„Lebenswerte Städte“ Tempo-30-Initiative wächst jenseits parteipolitischer Grenzen

Quelle: sp-x Lesedauer: 1 min |

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Tempo 30 in Städten hat immer mehr Anhänger. Die Partei spielt dabei keine Rolle. Jetzt ist der Bund gefordert.

Aktuell dürfen Kommunen Tempo 30 nur auf ihren eigenen Straßen festlegen, nicht aber auf übergeordneten Kreis-, Landes-, -oder Bundesstraßen.
Aktuell dürfen Kommunen Tempo 30 nur auf ihren eigenen Straßen festlegen, nicht aber auf übergeordneten Kreis-, Landes-, -oder Bundesstraßen.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Die im Juli 2021 von den sieben Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ist inzwischen auf 90 Mitglieder angewachsen. Neben kleineren und mittelgroßen Städten haben sich seit Gründung auch mehrere Großstädte wie Düsseldorf, Frankfurt, Köln, Saarbrücken oder Freiburg der Initiative angeschlossen.

Die 90 Kommunen verteilen sich über das gesamte Bundesgebiet und organisieren sich über Parteigrenzen hinweg. In 27 Fällen gehören die Oberbürgermeister der CDU/CSU an, 25 sind in der SPD, 10 bei den Grünen sowie 20 Bürgermeister parteilos.

Gestartet ist die Initiative mit Großstädten, die testweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einführen wollen. Dabei wird der Bund aufgefordert, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen solchen Schritt möglich zu machen. Aktuell können Kommunen gemäß Straßenverkehrsordnung (§ 45) Tempo 30 nur auf ihren eigenen Straßen, nicht jedoch auf übergeordneten Kreis-, Landes-, -oder Bundesstraßen festlegen. Dort wird eine Limitierung nur vor besonderen Gefahrenpunkten wie Schulen, Kindergärten oder Krankenhäuser gestattet.

Nach Ansicht der Initiative würde die Leistungsfähigkeit des Verkehrs durch eine großflächige Einführung von Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität der Bewohner hingegen spürbar gesteigert. Auf einigen Hauptverkehrsstraßen soll den Plänen zufolge weiterhin Tempo 50 möglich bleiben.

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