Autonomes Fahren So könnten Robo-Autos versichert werden
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Im Sommer hat die Bundesregierung ein Gesetz zum führerlosen Fahren verabschiedet. Doch was passiert, wenn ein solches Fahrzeug in einen Unfall verstrickt ist? Einige Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet jetzt die Allianz.

Normalos werden davon nichts mitbekommen haben. Weitgehend unbemerkt von einer Öffentlichkeit hat die Bundesregierung Pflöcke für die Zukunft eines wichtigen Themas in den Boden gerammt: Im Sommer wurde mit dem Gesetz zum autonomen Fahren der regulatorische Rahmen für führerloses Fahren geschaffen. Als erstes Land der Welt.
Das Gesetz, veröffentlicht am 27. Juli 2021 im Bundesanzeiger, trägt die sperrige Überschrift „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren“. Darin wird festgelegt, was der Roboter am Steuer künftig können muss und welche Rolle er spielen wird.
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Autonomes Fahren studieren
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Schließlich hat das technische System eines Tages an Stelle des Menschen die Aufsicht über ein autonomes Automobil, das von selbst lenkt, bremst, anhält, abbiegt, die Spur hält oder blinkt. Klar, dass sich dazu Fragen ergeben, denn autonome Fahrzeuge werden gerade zu Anfang ihrer Entwicklung einem Fahranfänger gleichen, der dazulernt. Eine der wichtigsten Fragen dürfte sein: Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Ziel: „Verkehrsunfälle unkompliziert aufklären zu können“
Darauf hat der Großversicherer Allianz jetzt eine Antwort gegeben: Kein Problem. Wörtlich führte der Vorstandsvorsitzende Klaus-Peter Röhler auf dem neunten Allianz Autotag Ende September aus: „Wir werden auch den ‚autonomen Fahranfängern‘ und der ‚technischen Aufsicht‘ Versicherungsschutz bieten und sie in der Haftpflichtversicherung versichern.“
Da gerade eine neue Technik nicht fehlerfrei sei, werde es auch künftig Unfälle geben, vor allem im Mischverkehr mit nicht autonomen Fahrzeugen. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in autonome Systeme sei nur gewährleistet, wenn Unfallursachen – auch Beinaheunfälle – aufgeklärt werden könnten. Röhler betonte, dass es „jetzt darauf ankommt, dass wir für Europa eine vernünftige Lösung finden, die es uns erlaubt, auch künftig Verkehrsunfälle unkompliziert aufklären zu können, um Verkehrsopfer schnell zu entschädigen und das Vertrauen der Bevölkerung in die neue Technologie nicht zu zerstören“.
Datenschutz bei der Unfallaufklärung
Zur Unfallaufklärung würden künftig Daten von Systemen wie Radar, Lidar (optische Messungen) und Kameraaufzeichnungen benötigt. Nur so könnten zum Beispiel Unfälle oder Beinaheunfälle mit Fußgängern erfasst und bewertet werden. „Leider ist die Nutzung dieser Daten in Europa derzeit nicht hinreichend reguliert“, sagte Röhler.
Die Forderung, die aus der momentanen Lage folgert, sei klar: Zum Schutz der personenbezogenen Daten ist ein europaweiter, unabhängiger Datentreuhänder notwendig, der prüft, ob ein berechtigtes Interesse an der Unfallaufklärung besteht, und die hierfür erforderlichen Daten mittels eines standardisierten und diskriminierungsfreien Datenzugangs den Berechtigten zur Verfügung stellt. In anonymisierter Form müssten diese Daten auch der Unfallforschung und der Automobilindustrie zur Verfügung gestellt werden, damit Fehler schnell korrigiert und die Systeme verbessert werden können.
Allianz: Kfz-Halter soll rechtlich geschützt sein
Ein weiterer Diskussionspunkt auf der Konferenz galt dem Halter selbst. Die Gefährdungshaftung des Halters stellt auch bei automatisierten Fahrsystemen sicher, dass das unschuldige Verkehrsopfer vollumfänglich geschützt ist. Dennoch wird es in Zukunft vorkommen, dass auch der Halter verletzt werden kann, wenn er selbst am Steuer seines automatisiert fahrenden Fahrzeug sitzt und es zum Beispiel zu einem Unfall kommt, weil die Selbstfahrtechnik versagt hat. Da der Halter nach aktueller Rechtslage keine Ansprüche gegen sich selbst stellen kann, bliebe ihm nur ein Anspruch aus dem Produkthaftungsrecht gegen den Hersteller.
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Transport
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Die Allianz ist der Auffassung, dass auch der Kfz-Halter in seinem Fahrzeug rechtlich geschützt sein muss, wenn er den Unfall nicht durch einen eigenen Fehler, zum Beispiel durch Missachtung einer Fehlermeldung, mitverursacht hat. „Wir diskutieren für Deutschland eine Produktlösung, bei der künftig ausnahmsweise auch der Fahrzeughalter bei einem vom Fahrzeug verursachten Unfall in den Schutz der Kfz-Versicherung integriert werden“, sagte Röhler.
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