Flugverkehr Ryanair wird am häufigsten verklagt

Quelle: ampnet

Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung gegen die Airline, beispielsweise wenn der Flug gestrichen wird. Der ADAC hat die Höhe der eingereichten Fälle veröffentlicht: Dabei wurde die Billigairline Ryanair am häufigsten verklagt.

Ryanair landet dem ADAC-Partner Myflyright zufolge am häufigsten vor Gericht.
Ryanair landet dem ADAC-Partner Myflyright zufolge am häufigsten vor Gericht.
(Bild: Ampnet/Ryanair)

Ist der Flug verspätet, wird verschoben oder fällt komplett aus, haben Passagiere Ansprüche gegen die Airline: bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als dreistündiger Verspätung eine pauschale Ausgleichszahlung (250, 400 oder 600 Euro) nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Der Flug muss aus der EU starten oder von einer europäischen Airline mit einem Ziel in der EU durchgeführt werden.

Die Airlines versuchen durchweg, eine Zahlung zu umgehen. Seit 2021 können Fluggäste mit dem Entschädigungsrechner des ADAC ihre Rechte mit wenigen Klicks erfahren und dann entscheiden, ob und wie sie tätig werden wollen.

Das geht entweder über den Musterbrief des Klubs, durch Einschaltung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Beauftragung eines ADAC-Vertragsanwalt oder mit Hilfe des ADAC-Partners Myflyright, der jetzt eine erste Bilanz seiner Arbeit vorlegte. Danach gab es im Schnitt aller eingereichten Fälle eine Entschädigung von mehr als 700 Euro. Dabei betrafen die meisten Fälle deutsche Airlines. Spitzenreiter war Eurowings mit rund 17 Prozent, gefolgt vom Mutterkonzern Lufthansa mit rund 12 Prozent.

Ryanair zahlt außergerichtlich nicht aus

Insgesamt machten die großen Airlines (Lufthansa, Eurowings, Yanair, Condor, Easyjet, etc.) knapp 80 Prozent der Fälle aus. Dabei landete die Billigairline Ryanair am häufigsten vor Gericht. Rund 12 Prozent der Klagen betrafen Ryanair. Hauptgrund: Während mit anderen Fluggesellschaften oftmals eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, geschieht dies mit Ryanair nie.

Somit landet jeder gültige Anspruch gegen Ryanair vor Gericht. Lufthansa liegt mit circa 10 Prozent der Gesamtklagen auf Platz 2. Auch Lufthansa zahlt mittlerweile außergerichtlich nicht mehr aus. Eurowings liegt mit rund 7 Prozent und damit etwas Abstand auf dem 3. Platz.

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