Urteil Mietroller dürfen nicht einbehalten werden

Quelle: dpa

200 Euro Strafe muss ein Rentner nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf zahlen. Er hatte einen störenden E-Roller einbehalten und Geld für dessen Aushändigung verlangt.

Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen „Az.: 126 Cs 248/22“ zu finden.
Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen „Az.: 126 Cs 248/22“ zu finden.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Wer sich über einen achtlos abgestellten Mietroller vor seiner Garage ärgert, darf diesen nicht einfach einbehalten und für seine Herausgabe Geld verlangen. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht am Donnerstag einem Rentner klar gemacht.

Der 67-Jährige hatte dem Unternehmen, das die E-Roller vermietet, einen Brief geschrieben und für die Herausgabe 35 Euro verlangt. Statt des Geldes hatte er aber eine Strafanzeige kassiert und eine Verwarnung des Amtsgerichts samt Androhung von 3.000 Euro Geldstrafe wegen versuchter Nötigung erhalten (Az.: 126 Cs 248/22).

Einspruch wurde zurückgezogen

Der 67-Jährige hatte sich geärgert, weil der Roller seine Garage blockiert hatte. „Ich hatte ja auch Kosten und Aufwand“, rechtfertigte er sich als Angeklagter vor Gericht. „Ich musste den Roller auf eine Sackkarre laden“, der wiege immerhin 25 Kilogramm. Außerdem habe er den Brief geschrieben.

Er hätte den Roller einfach versetzen können, sagte dagegen der Richter. Auf dessen Anraten zog der 67-Jährige seinen Einspruch gegen die per Strafbefehl ergangene Verwarnung zurück. Als Auflage muss er nun 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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