Mieter können an ihrem Stellplatz grundsätzlich eine Lademöglichkeit für E-Autos installieren, in der Praxis ziehen Eigentümer jedoch häufig hohe technische Hürden hoch. Ein Gericht schiebt dem jetzt einen Riegel vor.
Mieter haben einen Anspruch auf die Installation einer Wallbox.
(Bild: Peugeot)
Ein Wohnungsmieter darf den Installateur seiner E-Auto-Wallbox selbst wählen. Auch die Ausführung der Ladestation kann nicht vom Vermieter vorgegeben werden, wie das Landgericht München I nun entschieden hat.
In dem verhandelten Fall wollte der Halter eines E-Autos in der Tiefgarage seiner Mietswohnung von einem Elektrikerbetrieb eine Wallbox installieren lassen. Der Vermieter verweigerte das jedoch mit dem Argument, dass auch andere Mieter künftig einen ähnlichen Anschluss beantragen wollten. Die dafür nötige – deutlich teurere – Technik könne jedoch nur von den örtlichen Stadtwerken installiert werden.
Das Gericht wertete den Einwand als unerheblich. Mietern stehe grundsätzlich die Installation einer Wallbox zu. Sie könnten die nötigen technischen Veränderungen dabei von einem geeigneten Unternehmen ihrer Wahl durchführen lassen und auch die Art der Ausgestaltung bestimmen. Der Anspruch des Mieters sei nur dann ausgeschlossen, wenn der Einbau des Elektroanschlusses dem Vermieter unzumutbar sei. Das jedoch sei hier nicht der Fall. (AZ.: 31 S 12015/21)
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Stand vom 15.04.2021
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