Angesichts der hohen Energiekosten heben große Verbünde im öffentlichen Personennahverkehr mit Blick auf das neue Jahr erneut die Preise an. Andere haben das schon getan.
Die Fahrgasteinnahmen sind für Verkehrsunternehmen in Deutschland die einzige Stellschraube, um steigende Kosten selbst kompensieren zu können.
(Bild: MVV GmbH)
In vielen Regionen wird der öffentliche Personennahverkehr zum neuen Jahr abermals teurer. Vor allem große Verkehrsverbünde erhöhen zum 1. Januar die Fahrpreise, wie eine Auswertung der Deutschen Presse-Agentur unter rund einem Dutzend Verbünden ergeben hat.
Dazu gehören unter anderem der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Münchner Verkehrsverbund (MVV). Andere Verbünde haben in diesem Jahr bereits die Preise erhöht, wieder andere wollen im Frühjahr darüber entscheiden.
Augsburg und Nordrhein-Westfalen besonders betroffen
Am deutlichsten steigen die Preise bei den untersuchten Verbünden im Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV). Durchschnittlich 12,7 Prozent mehr kosten die Tickets für Bus und Bahn dort ab dem 1. Januar, wie der AVV mitteilte.
Ein Einzelticket kostet dort dann 1,90 Euro, was im Vergleich mit anderen Gebieten günstig ist. Vergleichen lassen sich die einzelnen Tarife allerdings schlecht, weil die Verbünde unterschiedlich groß und die Verkehrsnetze unterschiedlich dicht sind.
Auch in Nordrhein-Westfalen steigen die Fahrpreise deutlich: Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) im Schnitt um 10,4 Prozent, im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) um 9,4 Prozent. Im VRR kostet das Einzelticket in der günstigsten Variante damit künftig 3,30 Euro, in der teuersten 17,90 Euro.
Höhere Kosten für Personal und Energie
Begründet werden die Fahrpreiserhöhungen stets mit den für die Unternehmen gestiegenen Kosten, insbesondere bei Energie und Personal. Beim Verkehrsverbund Mittelthüringen (VMT) etwa beschreiben die Verantwortlichen die Lage als dramatisch. Preisanpassungen werden dort zum Januar nicht fällig, der Stichtag dafür ist im VMT traditionell der 1. August. „Aber wir werden damit umgehen müssen“, sagte Geschäftsführer Christoph Heuing auf Anfrage.
In Berlin und Brandenburg steigen die Preise wiederum ebenfalls zum 1. Januar, um durchschnittlich 6,7 Prozent. Die jüngste Preiserhöhung ist erst acht Monate her. Der VBB hatte sie von Januar auf April dieses Jahres verschoben.
Nun kehrt der Verbund zurück zum üblichen Rhythmus. Auch der VBB verweist auf gestiegene Kosten bei Personal, Kraftstoffen und Energie. Auch der Großraumverkehr Hannover (GVH) erhöht die Ticketpreise, im Schnitt um sieben Prozent zum 1. Januar.
Moderate Preisanhebung in München
Deutlich niedriger fallen die Preisanpassungen hingegen im Verkehrs- und Tarifverbund München aus (MVV). Die Gesellschafter beschlossen dort zum Januar eine Preisanpassung von durchschnittlich 4,3 Prozent.
„Das ist eine der niedrigsten Preissteigerungen im öffentlichen Verkehr in diesem Jahr in Deutschland“, teilte der Verbund mit. „Bis zu 10,8 Prozent Tariferhöhung wären nötig, um den Verkehrsunternehmen im MVV die gestiegenen Kosten auszugleichen“, hieß es.
Der ÖPNV in Deutschland finanziert sich zum einen aus den sogenannten Regionalisierungsmitteln. Die andere Hälfte kommt für die Verkehrsunternehmen aus den Fahrgasteinnahmen. Es ist die einzige Schraube, an der die Unternehmen selbst drehen können, um steigende Kosten zu kompensieren.
Deutschlandticket zunächst außen vor
Die Fahrpreiserhöhungen beziehen sich stets nur auf die Tarifangebote der jeweiligen Verbünde. Unberührt davon bleibt zunächst der Preis des Deutschlandtickets. 49 Euro pro Monat kostet das Abo weiterhin, Inhabern bundesweit Fahrten im Nah- und Regionalverkehr ermöglicht. Das Abo ist monatlich kündbar.
Doch auch dort ist eine Preissteigerung im kommenden Jahr nicht unwahrscheinlich. Bund und Länder gleichen zwar Verluste aus, die den Verkehrsunternehmen wegen des Deutschlandtickets entstehen. In diesem Jahr übernehmen sie zu gleichen Teilen auch darüber hinausgehende Mehrkosten. Doch im kommenden Jahr sollen diese auch über einen höheren Preis des Deutschlandtickets ausgeglichen werden können.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.