Nicht jede Autowerkstatt kann und darf E-Mobile reparieren. Ein neues Zusatzzeichen soll nun auf einen Blick zeigen, bei welchem Kfz-Betrieb man als E-Auto-Fahrer richtig aufgehoben ist.
Werkstätten, die dieses Schild tragen, sind fit für die Elektromobilität.
(Bild: ProMotor)
Mit „eCar-Service“, dem neuen Zusatzzeichen zum Kfz-Meisterschild, können Kfz-Betriebe Kunden zeigen, dass sie über qualifiziertes Personal und die nötige Werkstattausrüstung für Arbeiten an E-Autos verfügen. Eine entsprechende Initiative stellten Jürgen Karpinski, Präsident des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk im Rahmen der Messe Automechanika Digital Plus in Frankfurt vor.
„Das Signal ist eindeutig: Wir können selbstverständlich auch E-Auto“, betont ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. „Auch wenn erst vergleichsweise wenige Hybrid- und Elektrofahrzeuge zum Service oder zur Reparatur in die Betriebe kommen, sind wir als Kfz-Gewerbe gut vorbereitet. Die Werkstätten sind hier deutlich weiter als etwa der Ausbau der Ladeinfrastruktur.“
Um sich den neuen technischen Herausforderungen zu stellen, sind bereits heute mehr als 30.000 Mitarbeiter der Kfz-Betriebe zum „Fachkundigen für Arbeiten an HV-Systemen in Kraftfahrzeugen“ qualifiziert.
„Mit eCar-Service wollen wir den Autofahrern zeigen, dass wir auch in Zukunft ihre verlässlichen und top qualifizierten Partner für Service und Reparatur am Fahrzeug bleiben, ganz gleich, mit welchem Antrieb“, so Wilhelm Hülsdonk. E-Auto-Fahrer können sich ab Ende September auf der Webseite eCar-Service.de informieren und eine geeignete Werkstatt in ihrer Nähe finden.
Verbände haben Anforderungen abgestimmt
Die Anforderungen, die Betriebe dafür zu erfüllen haben, haben der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) gemeinsam abgestimmt.
Kfz- und Karosseriebaubetriebe können sich für „eCar-Service“ qualifizieren, wenn sie unter anderem über mindestens eine Fachkundige Person (FHV nach DGUV-Information 209-093) und die notwendige Werkstattausrüstung verfügen. Außerdem muss es einen Ladepunkt mit einer Ladeleistung von mindestens 11 kW sowie eine geeignete Abstellfläche für beschädigte Hochvolt-Fahrzeuge geben.
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Stand vom 15.04.2021
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