Forschungsfahrzeug Edgar unterwegs in Berlin Autonomes Fahren: Prüfmethodik unter realen Verkehrsbedingungen erprobt

Von Stefanie Eckardt 3 min Lesedauer

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Das von der TU München entwickelte autonome Forschungsfahrzeug Edgar zeigte in Berlin, dass es unter realen und komplexen Verkehrsbedingungen sicher und zuverlässig agiert – in einer Fahrt vom Bundesministerium für Verkehr bis zum Berliner Radialsystem. Dabei testete der TÜV erstmals eine neue Prüfmethodik für autonome Fahrzeuge.

In Berlin zeigt man anhand einer Realfahrt mit dem von der TU München entwickelten Forschungsfahrzeug Edgar, wie eine Prüfmethodik unter realen Verkehrsbedingungen aussehen könnte.(Bild:  TÜV-Verband)
In Berlin zeigt man anhand einer Realfahrt mit dem von der TU München entwickelten Forschungsfahrzeug Edgar, wie eine Prüfmethodik unter realen Verkehrsbedingungen aussehen könnte.
(Bild: TÜV-Verband)

Im Rahmen der Mobilitätskonferenz TÜV MobiCon, die am 10. und 11. Juni 2026 in Berlin stattfand, stellten Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands, und Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin die Ergebnisse der Realfahrt vor. In der deutschen Hauptstadt absolvierte Edgar eine Prüfungsfahrt unter Level-4-Bedingungen. „Die Berliner Realfahrt zeigt, dass autonomes Fahren auch im komplexen Stadtverkehr technisch möglich ist“, unterstreicht Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands und erklärte: „Gleichzeitig wird deutlich: Sicherheit autonomer Mobilität entscheidet sich nicht allein an der Fahrzeugtechnik, sondern daran, wie zuverlässig ein Fahrzeug seine Umgebung erkennt, Verkehrssituationen interpretiert und auf unterschiedliche Straßen- und Verkehrsbedingungen reagiert. Genau das können solche Realfahrten überprüfen."

Betriebsbereichsgenehmigung für autonome Fahrzeuge

Mit dem Forschungsfahrzeug erprobte man, wie eine Betriebsbereichsgenehmigung für autonome Fahrzeuge im realen Verkehr erlangt werden kann. Ein wichtiger Punkt für die Kommerzialisierung derartiger Fahrzeuge.

Die Genehmigung von Level-4-Fahrzeugen erfolgt in Deutschland in zwei Schritten. Zunächst wird das Fahrzeug technisch geprüft und typgenehmigt. Anschließend muss der konkrete Betriebsbereich behördlich genehmigt werden. Hierzu bewerten unabhängige Sachverständige unter anderem im Rahmen von Realfahrten, wie das Fahrzeug komplexe Fahraufgaben bewältigt und auf reale Verkehrssituationen reagiert. „Autonome Fahrzeuge müssen nicht nur Verkehrsregeln beherrschen, sondern auch die Besonderheiten ihres jeweiligen Einsatzgebiets verstehen“, erläutert Stenkamp. "Ampelschaltungen, Lichtsignale oder Verkehrsführungen können von Stadt zu Stadt variieren. Systeme müssen deshalb für ihren konkreten Einsatzbereich geprüft und bewertet werden."

Begutachtungsleitfaden

Die Berliner Realfahrt diente nicht nur der Zulassung des Forschungsfahrzeugs Edgar, sondern der Erprobung und Weiterentwicklung einer unabhängigen Prüfmethodik für autonome Mobilität. Das Fahrzeug absolvierte die Strecke durch Berlin dreimal. Drei TÜV-Prüferteams begleiteten die Fahrten und bewerteten das Fahrverhalten unabhängig voneinander auf Grundlage einer neu entwickelten Methodik. Die dabei betrachteten Fahraufgaben basieren auf dem Begutachtungsleitfaden, der im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde.

Die vorläufigen Ergebnisse fallen positiv aus: Die Realfahrt bestätigte die Praxistauglichkeit des entwickelten Prüfkonzepts. Die eingesetzte Messtechnik erwies sich als praxiserprobt und mit vertretbarem Aufwand in Prüfungen integrierbar. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden eine Grundlage für die Weiterentwicklung objektiver und harmonisierter Bewertungskriterien für autonome Fahrzeuge. Damit wurde ein wichtiger Baustein für den sicheren Markthochlauf autonomer Fahrzeuge geschaffen. Edgar bewältigte den Berliner Stadtverkehr innerhalb des geprüften Betriebsbereichs dabei sicher und zuverlässig. Für eine reguläre Level-4-Betriebsgenehmigung fehlen dem Fahrzeug jedoch zentrale Voraussetzungen, insbesondere eine Technische Aufsicht, die das Fahrzeug im Bedarfsfall überwachen und eingreifen kann.

Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten notwendig

Autonomer Mobilität auf die Straße zu bringen ist nicht nur eine Frage der Technik. Darüber hinaus sind klare regulatorische Rahmenbedingungen für Prüfung, Überwachung und Genehmigung autonomer Systeme notwendig.

Voraussetzung für die unabhängige Prüfung autonomer Fahrzeuge ist ein umfassender Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten. Prüfstellen und Behörden müssen diskriminierungsfreien Zugriff auf die Daten autonomer Fahrzeuge erhalten, um Systeme wirksam bewerten, überwachen und im Betrieb kontrollieren zu können. Der TÜV-Verband fordert deshalb standardisierte und interoperable Schnittstellen sowie verbindliche europäische Regelungen.

Darüber hinaus setzt sich der Prüfverband für einen europaweit harmonisierten Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge und lernende KI-Systeme ein. KI in sicherheitsrelevanten Systemen muss verpflichtend geprüft und zertifiziert werden – soowohl im Rahmen der Typgenehmigung als auch während des laufenden Fahrzeugbetriebs. Ergänzend fordert der TÜV-Verband die Einführung einer digitalen Fahrzeugakte, in der Softwarestände, sicherheitsrelevante Updates und Prüfdaten über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs dokumentiert werden. (se)

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