Elektromobilität Gericht wertet E-Auto-Ladekabel als Stolperfalle
Quelle: dpa
Es wäre so praktisch: beim Laden des E-Autos das Kabel vom Bordstein zur Steckdose aufs eigene Grundstück führen. Doch Anwohner dürfen den Gehweg laut Verwaltungsgericht Frankfurt dafür nicht nutzen.
Das Ladekabel mal eben über den Bürgersteig zu legen, um das E-Auto vor der eigenen Haustür zu laden – darauf haben Anwohner kein Anrecht. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main
(AZ: 12 K 540/21.F).
In dem verhandelten Fall hatte ein Halter eines Plug-in-Hybridautos und eines E-Autos bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt: Für Ladevorgänge von bis zu sechs Stunden wollte der Mann rund vier Zentimeter hohe und mit gelb-schwarzen Warnmarkierungen versehene Kabelbrücken als Abdeckung für die Elektroleitungen verlegen. Die Stadt lehnte dies ab, woraufhin der Mann klagte.
Öffentliche Belange sind höher zu bewerten als Privatinteressen
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Mit einer Kabelbrücke werde für Personen in einem Rollstuhl oder einem Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem würden Stolperfallen geschaffen, hieß es unter anderem zur Begründung. Diese öffentlichen Belange seien höher zu bewerten als das private Interesse des Klägers, seine Elektrofahrzeuge unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können.
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Stand vom 15.04.2021
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