Studie Falschparken kann sich lohnen – zumindest in Freiburg

Quelle: sp-x

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Moralisch falsch kann für Autofahrer wirtschaftlich richtig sein: Wer auf den Kauf eines Parkscheins verzichtet, stellt sein Auto unterm Strich günstiger ab als ehrliche Verkehrsteilnehmer. Das hat eine Studie in Freiburg ergeben.

Falschparken kann sich für Autofahrer lohnen.
Falschparken kann sich für Autofahrer lohnen.
(Bild: sp-x)

Falschparken kann sich lohnen. Beispielsweise in Freiburg, wie nun eine Untersuchung der Hochschule München ergeben hat. Weil die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, in vielen Stadtteilen gering und die Parkscheinkosten gleichzeitig hoch sein, lohnt sich für den rational abwägenden Verkehrssünder das Falschparken. Als einzige Lösung sehen die Experten drastisch höhere Preise für Knöllchen.

Die Forscher haben die Stadt im Breisgau für ihre Untersuchung in Sechsecke eingeteilt. Auf Basis der jeweiligen Zahl der Parkvergehen sowie der Kontrollhäufigkeit wurde daraufhin die Wahrscheinlichkeit ermittelt, als Falschparker erwischt zu werden. Das Risiko lässt sich dann in Bezug zur Bußgeldhöhe setzen. Ergebnis: In 61,3 Prozent der im Zentrum gelegenen Sechseckstunden und in 94,4 Prozent der außerhalb gelegenen Sechseckstunden ist es für Autofahrer wirtschaftlich vorteilhaft, keine Parkgebühren zu zahlen.

Höhere Kontrolldichte würde höhere Kosten bringen

Die Studie diskutiert mögliche Maßnahmen. Eine höhere Kontrolldichte würde zwar die Kosten-Nutzen-Rechnung für Parksünder verschieben, aber die Kommune viel Geld kosten. Eine nahezu hundertprozentige Abdeckung wäre wirtschaftlich vollkommen unrentabel. Alternativ ließen sich die Parkgebühren senken, was ebenfalls die Kosten-Nutzen-Abwägung von Falschparkern ändern würde. Diese Möglichkeit fällt nach Ansicht der Forscher ebenfalls weg, da sie zu einer weiteren Steigerung des Verkehrs in den betreffenden Stadtvierteln führen würde.

Die einzig logische Konsequenz ist es daher, die Strafen zu erhöhen, so die Forscher. Diese sind jedoch über die Bußgeldkatalog-Verordnung bundesweit geregelt und können von den Städten nicht individuell angepasst werden.

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