Speed-Pedelecs erfreuen sich in vielen europäischen Ländern bereits großer Beliebtheit. In Deutschland bremst zum Teil die Gesetzgebung den Vormarsch noch aus.
In der Schweiz sind S-Pedelecs (Unterstützung bis 45 km/h) bereits der Renner.
(Bild: www.pd-f.de /Kay Thatzik)
In der Schweiz ist jedes fünfte E-Bike ein Speed-Pedelec, in Deutschland machen sie hingegen allenfalls zwei Prozent aus. Das hat weniger mit der anspruchsvolleren Topographie unseres Nachbarlandes zu tun, sondern vor allem mit der Gesetzgebung. Getreu dem Motto „Andere Länder, andere Sitten“ genießen S-Pedelecs auch in Belgien oder den Niederlanden mehr Freiheiten im Straßenverkehr. Hierzulande werden die schnellen Hybridbikes hingegen weniger als Fahrrad und mehr als Kleinkraftrad (Moped) betrachtet.
So sind Fahrradwege in Deutschland für S-Pedelecs tabu, auf der Straße wiederum werden sie von Autofahrern aber eher als E-Bike wahrgenommen. Auch die Bahn hat ein Problem mit den bis zu 45 km/h schnellen Rädern: Sie erkennt sie wegen des vorgeschriebenen Versicherungskennzeichens nicht als Fahrrad an und erlaubt daher auch nicht die Mitnahme im Zug, obwohl sie sich optisch und von den Abmessungen her überhaupt nicht von normalen Fahrrädern und Pedelecs unterscheiden.
Für Gunnar Fehlau vom Pressedienst Fahrrad bietet das Thema nach wie vor genug Anlass für eine Diskussionsrunde. Für ihn sind S-Pedelecs ein sinnvoller Beitrag zur Verkehrswende und ein geeignetes Fahrzeug für Pendler.
Vor allem für lange Strecken sinnvoll
Da mit ihnen mühelos 20 bis 30 Kilometer zurückgelegt werden können, könnten sie auch nach Einschätzung von Anja Herz vom Verkehrsclub Deutschland theoretisch etwa die Hälfte aller mit dem Auto zurückgelegten Strecken ersetzen, bei denen es sich vielfach nur um kurze Entfernungen handelt. Für eine Familie mit Kindern käme die Anschaffung eines S-Pedelecs wegen des Radwegetabus dann aber wiederum oft nicht in Frage, merkt sie an.
Auf kürzeren Distanzen von drei bis fünf Kilometern hätten S-Pedelecs gegenüber normalen E-Bikes ohnehin kaum Vorteil, meint Ivica Durdevic vom Schweizer Systemanbieter Biketec. „Geht es aber länger, wird es interessanter“, sagt auch er. In der Schweiz, dem größten europäischen Markt für S-Pedelecs, seien die schnellen Hybridbikes auch auf Radwegen erlaubt. Dort appelliere die Politik an den gesunden Menschenverstand: „Sind die Radwege zu voll, nimm die Straße.“
Alexander Kraft, Pressesprecher beim Hersteller HP Velotechnik, sieht in der „ziemlich verqueren Gesetzeslage“ eines der größten Hemmnisse für S-Pedelecs in Deutschland. So würden gerade sie sich für Radschnellwege eignen, dürfen wegen der Einstufung als Leichtkraftfahrzeug dort aber nicht fahren.
ADFC gegen Freigabe für Fahrradwege
Während andere Länder vormachten wie es gehen könne, fehle in Deutschland „der politische Wille“, beklagt er. So will selbst die Fahrradbeauftragte des Bundesverkehrsministeriums die 45-km/h-Pedelecs nicht als Fahrrad verstanden wissen. Auch der Allgemeine Deutsche Fahrradclub hält nichts davon, Radwege für sie freizugeben.
Andreas Kraus vom Kommunikationsunternehmen Politik + Strategie verweist auf eine Allianz S-Pedelec. Die temporäre Initiative will in Kooperation mit Universitäten der Politik Zahlen an die Hand geben. Auch er spricht von einem „spannenden Thema“ und guten Erfahrungen mit dem alternativen Verkehrsmittel etwa in Belgien.
Dort habe man zum Beispiel erkannt, dass große Tempodifferenzen schlecht für den Verkehr sind: Sind auf einer Straße mehr als 50 km/h erlaubt, müssen S-Pedelecs – sofern vorhanden – auf dem Radweg fahren, in Tempo-30-Zonen haben die Fahrer hingegen die freie Wahl.
Neue Regelungen notwendig
Studien haben gezeigt, dass die schnellen E-Bikes durchaus schon Autofahrer zum Umsteigen bewogen haben. Eine Möglichkeit, dem S-Pedelec zu mehr Schwung zu verhelfen und für mehr Klarheit und Akzeptanz zu sorgen, wäre es, für sie eine eigene Fahrzeugkategorie zu schaffen. Eine andere, Temporegeln wie bei Autos einzuführen. Will heißen, wer mit dem S-Pedelec einen Radweg benutzt, der darf dort eben nur mit maximal 25 km/h fahren. Wer schneller fahren möchte, der muss dann eben auf die Straße ausweichen.
Vielfach fehlt es aber einfach auch an geeigneter Infrastruktur. Viele Radwege sind ohnehin schon für gewöhnliche Radfahrer zu schmal. Das Problem der unterschiedlichen Fahrzeuge hat zum Beispiel selbst im Fahrradland Niederlande bereits zu Überlegungen geführt, an bestimmten Stellen Geschwindigkeitsbeschränkungen für die Speed-E-Bikes einzuführen. Dort mischen laut Andreas Kraus aber auch noch viele andere 45-km/h-Fahrzeuge mit.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Tübingen macht es vor
Wie es gehen kann hat Tübingen vorgemacht: Dort werden bestimmte Streckenabschnitte auf ihre Tauglichkeit für S-Pedelecs geprüft und entsprechend beschildert – inklusive Tempolimitbeschilderung in einigen Bereichen. Dort dürfen auch Radwege benutzt werden.
Dazu hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg sein Einverständnis für ein Zusatzzeichen „S-Pedelec frei“ unter dem Schild „Fahrradweg“ erteilt. Das Land hat inzwischen allen Kommunen erlaubt, das innerorts für sich zu prüfen. So will Konstanz dem Beispiel Tübingens folgen.