Autonomes FahrenBundesrat gibt grünes Licht für Roboterautos
Quelle:
sp-x
Deutschland will Vorreiter bei Roboterautos werden. Der Bundesrat hat nun den Betriebs- und Zulassungsregeln der Regierung zugestimmt – und ein paar praktische Erleichterungen eingebaut.
Der Bundesrat ermöglicht die Zulassung von Robotaxis.
(Bild: Toyota)
Der Weg für die Zulassung autonomer Autos ist frei. Der Bundesrat hat der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion“ zugestimmt. Damit sind Zulassung und Regelbetrieb entsprechender Fahrzeuge auf ausgewiesenen Strecken in Deutschland möglich.
Gegenüber dem Regierungsentwurf hat die Länderkammer einige Veränderungen vorgenommen, die vor allem die praktische Umsetzung erleichtern sollen. Unter anderem ist nun keine technische Sichtprüfung vor jedem Fahrtantritt mehr vorgesehen; stattdessen reicht ein morgendlicher Check durch den Halter vor Betriebsbeginn. Außerdem ist für die Fernüberwachung der Roboterautos kein ausgebildeter Ingenieur mehr nötig.
Robotaxis oder automatisierte Lieferwagen autonom unterwegs
Der Bundesrat verlangt allerdings noch einige Konkretisierungen von der Regierung. So sei etwa noch zu regeln, wie die von der Straßenverkehrsordnung geforderte Sicherung einer Unfallstelle ohne Fahrer in der Praxis funktionieren kann. Unklar sei auch, welche Regelungen greifen, wenn die Aufsichtspersonen alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen.
Die Verordnung bezieht sich vor allem auf Autos, die ohne Fahrzeugführer autonom unterwegs sind, also ohne Sicherheitsfahrer an Bord auskommen. Bei diesen sogenannten Level-4-Fahrzeugen handelt es sich in erster Linie um Robotaxis, Shuttle-Busse oder automatisierte Lieferwagen. Für private Pkw dürfte Level-4-Technik zunächst keine große Rolle spielen.
Einsatzgebiete müssen genehmigt werden
Erlaubt wird das fahrerlose Fahren nur in jeweils bestimmten, festgelegten Betriebsbereichen, die von dem Fahrzeug nicht verlassen werden dürfen. Die Betreiber müssen sich diese Einsatzgebiete von den Behörden jeweils genehmigen lassen. Dabei kann es sich um bestimmte Innenstadt-Regionen oder einen Universitäts-Campus handeln, aber auch um Autobahnen-Etappen oder spezielle Abschnitte anderer Straßen.
Während des Betriebs müssen die Roboterautos von einer Art Leitwarte – im Entwurf als „Technische Aufsicht“ bezeichnet – überwacht werden, die bei Problemen oder Gefahren eingreift, aber nicht permanent das Geschehen überwacht.
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Stand vom 15.04.2021
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