Wer an einer Ladesäule seinen Strom bezahlen möchte, kann das künftig auch mit einer Debit- oder Kreditkarte. Die Regelung gilt allerdings nur für Ladestationen, die ab Juli 2023 in Betrieb genommen werden.
EC-Karte raus und zahlen: Künftig soll das möglich sein.
(Bild: Oliver Killig/Ionity)
Wer sein Elektroauto an öffentlich zugänglichen Ladesäulen laden will, soll künftig durch ein einheitliches System einfacher bezahlen können. Das Kabinett hat am Mittwoch (12. Mai) eine entsprechende Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Diese sieht vor, dass Betreiber von Ladesäulen künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängiger Debit- und Kreditkarte anbieten müssen. Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 in Betrieb genommen werden, schon betriebene Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.
„Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) laut Mitteilung. Auch Menschen ohne Smartphone könnten durch die neue Verordnung jederzeit an den Säulen Strom laden und bezahlen. Auch werde so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht – die Kreditkarte sei überall einsetzbar. Die Lösung soll dazu beitragen, ein einheitliches europäisches Bezahlsystem bei Ladesäulen zu etablieren, hieß es.
Die verabschiedeten Bezahlvorgaben sind umstritten: Verbände fürchten beispielsweise zusätzliche Kosten für Kunden und Anbieter sowie Verzögerungen beim Ausbau des Ladesäulen-Netzes.
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Stand vom 15.04.2021
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