Ab diesem Dienstag nimmt die KfW Anträge zur Förderung von privat genutzten Wallboxen entgegen. Der staatliche Zuschuss von 900 Euro ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, vor allem muss der Antrag vor Abschluss eines Kaufvertrags gestellt werden.
Die Wallbox-Förderung startet am Dienstag, 24. November. Aber nicht alle Produkte sind förderfähig, speziell bei den Wallboxen des Volkswagenkonzerns empfielt sich ein Blick in die KfW-Liste.
(Bild: Skoda)
Hausbesitzer können ab Dienstag, 24. November, einen Zuschuss für den Einbau einer Elektroauto-Ladestation bei der staatlichen Förderbank KfW beantragen. Für Kauf, Einbau und Anschluss können sie pro Ladepunkt 900 Euro Förderung erhalten, wie die KfW am Freitag in Frankfurt am Main mitteilte. Allerdings muss „der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien“ stammen. Das könne über die eigene Photovoltaik-Anlage oder über einen entsprechenden Stromliefervertrag geschehen. Weitere Vorgaben sind eine Ladeleistung von 11 kW sowie eine „intelligente Steuerung“.
„Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen“, erklärte die KfW. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Der Förderantrag muss vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.
Geld gibt es folglich für den Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses sowie der damit verbundenen notwendigen Nebenarbeiten an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden. Keine Förderung bekommt man für öffentlich zugängliche Ladestationen, etwa in Büro-Tiefgaragen oder an Kundenparkplätzen von Geschäften. Die KfW hat zudem eine Liste der förderfähigen Wallboxen zusammengestellt.
Bei den Wallboxen aus dem Volkswagenkonzern ist Vorsicht angesagt: Die Wallbox von VW beispielsweise gibt es in drei Versionen: den ID Charger, den ID Charger Connect und den ID Charger Pro – die Grundvariante ist nicht förderfähig, da ihr die Fördervoraussetzung der „intelligenten Steuerung“ fehlt. Bei Skoda ist es mit den drei Ausführungen des „iV Charger“ ähnlich, auch seine Basisausführung ist nicht förderfähig.
Die Bundesregierung hat 200 Millionen Euro für die Förderung privater Ladestationen vorgesehen. Die Nachfrage nach E-Autos ist wegen staatlicher Kaufprämien von bis zu 9.000 Euro stark gestiegen. Experten sehen inzwischen zunehmend einen Nachholbedarf beim Ausbau der Lade-Infrastruktur, die Ladepunkte werden knapp bzw. sind immer häufiger belegt.
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