Wer klimafreundlich reisen will, steigt am besten in den Zug. Oder aufs Fahrrad. Bahn und Bike lassen sich auch kombinieren. Allerdings sind dabei ein paar Details zu beachten.
Klappbare Fahrräder lassen sich meist problemlos in einer Ecke oder in den Gepäckbereichen abstellen.
(Bild: Brompton)
Die Bahn und viele andere Eisenbahnverkehrsunternehmen erlauben und ermöglichen in der Regel ihren Fahrgästen die Mitnahme von Fahrrädern. Angebote, Kapazitäten und Preise können sich im Detail unterscheiden. Die wichtigsten Bedingungen im Überblick.
Nur „handelsübliche“ Formate
Die Bahn erlaubt die Mitnahme von maximal einem Fahrrad pro Fahrgast. Dabei sollte es sich um einen „handelsüblichen“ Vertreter dieser Gattung mit zwei Rädern handeln. Das schließt Pedelecs mit ein. Zulassungspflichtige und damit in der Regel über 25 km/h schnelle S-Pedelecs sind hingegen von einer Mitnahme in Zügen der Bahn ausgeschlossen.
Für Fernzüge besteht Buchungspflicht
Wer ein Fahrrad in Fernzügen mitnehmen will, sollte bei der Reisebuchung gezielt nach Verbindungen suchen, die eine Mitnahme erlauben. Auf der Buchungsseite der Bahn kann man im Untermenü „Optionen“ anklicken und dann „Verbindungen mit Fahrradstellplätzen“ anwählen. Dann werden Zugverbindungen aufgelistet, die grundsätzlich die Mitnahme von Fahrrädern erlauben.
In der Regel gehört dann zum Zug mindestens ein Waggon, der spezielle Bereiche für den Fahrradtransport bereitstellt. Ein Fahrradsymbol am Waggon weist auf diese Bereiche hin. Die dortigen Stellplätze für Fahrräder, die in ihrer Zahl begrenzt sind, müssen unbedingt reserviert werden, was in der Regel im Rahmen der Reisebuchung geschieht.
Sollten alle vorhandenen Stellplätze bereits von anderen Fahrgästen reserviert sein, ist auch das Mitnahme-Kontingent erschöpft. Wer also darauf angewiesen ist, ein Fahrrad mitzunehmen, muss dann nach Alternativverbindungen mit freien Fahrradstellplätzen suchen. Findet sich eine passende Verbindung mit freien Mitnahme-Plätzen, wird einer reserviert.
In fast allen Fernzügen fallen dann pro Fahrt 9 Euro Zusatzkosten an. Bei Reisen nach Italien sind es 12 Euro. Sind Mitnahme-Kontingente erschöpft und keine passende Verbindung verfügbar, könnte man noch am Ziel nach Bike-Sharing-Angeboten schauen. Unter anderem die Bahn bietet in mehr als 80 Städten und Kommunen solche Angebote an.
Möglichkeiten der kostenlosen Mitnahme
Kostenfrei ist die Fahrradmitnahme für Inhaber der Bahncard 100. Eine andere Möglichkeit zum Geldsparen bietet die Mitnahme von Falträdern. Sind diese nicht übermäßig sperrig, lassen sich klappbare Fahrräder meist problemlos in einer Ecke, in einem Zwischenraum oder in den Gepäckbereichen abstellen.
Die Bahn behandelt diese dann wie Gepäckstücke, deren Mitnahme ja ebenfalls kostenfrei ist. Vor allem für Pendler kann sich die Investition in ein Klapprad lohnen, denn über einen längeren Zeitraum lässt sich damit viel Geld sparen. Darüber sind Falträder flexibler, da man nicht auf reservierungspflichtige Fahrradmitnahmeplätze angewiesen ist.
Mitnahme in Zügen des Nahverkehrs
Ebenfalls kostenlos ist die Faltrad-Mitnahme in der Regel in den Zügen des Nahverkehrs. Wer in diesen hingegen ein reguläres Fahrrad transportieren will, kann dies auch spontan ohne Reservierung tun, allerdings muss in fast allen Fällen zusätzlich zum Personen- noch ein Fahrradticket gelöst werden.
Hier gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen und Preise. Beispiel Berlin/Brandenburg: Ein „Einzelfahrausweis Fahrrad“ kostet hier 3,60 Euro, die Tageskarte 6 Euro und die für den Monat 23,50 Euro. In den Zügen des Nahverkehrs gibt es in der Regel keine festgelegten Einzelstellplätze, sondern Bereiche, in denen abgestellt werden darf, sofern auch ausreichend Platz vorhanden ist.
Sind die Züge nahezu voll oder die Abstellbereiche etwa von Kinderwagen belegt, sind Fahrradmitnehmer dazu angehalten, auf den nächsten und hoffentlich leeren Zug zu warten. Eine Mitnahme-Garantie gibt es für Fahrräder im Nahverkehr also nicht. Wer mit einem Rad in einen vollen Waggon drängt, den kann das Zugpersonal anweisen, wieder auszusteigen.
Etikette-Regeln
Die Bahn hat einige weitere Etikette-Regeln für die Fahrradmitnahme in Zügen aufgestellt. Fahrräder sollten im Zug keine Fluchtwege sowie Ein- und Ausgänge versperren. Außerdem sollte das Fahrrad gegen Wegrollen oder Umfallen gesichert sein.
Meistens sind in Mehrzweck-Abteilen Klappsitzbereiche für die Fahrradmitnahme vorgesehen. Hier sollten die Fahrräder dann möglichst platzsparend an die Wand mit den eingeklappten Sitzen angelehnt abgestellt werden.
Stand: 08.12.2025
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Auch wenn es verführerisch leer auf den Bahnsteigen zugehen mag: Generell ist es hier verboten, sich aufs Fahrrad zu schwingen. Selbst wenn man es eilig hat, wird im gesamten Bahnhofsbereich das Fahrrad geschoben.
Grundsätzlich rät die Bahn den Reisenden mit Fahrrad etwas mehr Zeit beim Ein- und Umsteigen einzuplanen, denn mit einem oft sperrigen Fahrrad wird das Einsteigen meist etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.