Radverkehr Regierungsfraktionen präsentieren Bayerisches Radgesetz

Quelle: Pressemitteilung der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag 1 min Lesedauer

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Noch in diesem Jahr soll ein bayernweit gültiges Radgesetz in Kraft treten. CSU und Freie Wähler wollen damit den Radverkehr im Freistaat stärken.

Am 23. Mai wird der Gesetzesentwurf in erster Lesung im Plenum des Landtags behandelt.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Am 23. Mai wird der Gesetzesentwurf in erster Lesung im Plenum des Landtags behandelt.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern bringen ein Bayerisches Radgesetz auf den Weg. Laut einer aktuellen Pressemitteilung sollen bis 2030 gegenüber Ende 2022 bayernweit insgesamt 1.500 Kilometer an neuen Radwegen entstehen.

Ziel der Parteien sei es, den Anteil des Fahrrads am Verkehrsmix zu erhöhen und die Planung sowie den Bau einer bayernweit vernetzten Radinfrastruktur durch eine strukturierte Finanzierung und Förderung zu beschleunigen.

Das Radgesetz umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Ausbau der Radinfrastruktur durch insgesamt 1.500 Kilometer neue Radwege bis 2030 im Vergleich zu Ende des Jahres 2022 und ein bayernweit durchgängiges Radverbindungsnetz
  • Unterstützung der Gemeinden und Landkreise bei der Planung und Umsetzung von Radinfrastrukturprojekten durch eine Zentralstelle Radverkehr
  • Steigerung der Verkehrssicherheit durch die Erarbeitung eines Verkehrssicherheitsprogramms, einer weiterhin verbindlichen Radfahrausbildung im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung sowie Empfehlungen, bei der Planung und dem Bau von Verkehrsprojekten die Sicherheit von Radfahrern zu berücksichtigen
  • Stärkung des Radverkehrs als Teil vernetzter Wegeketten durch die Einführung eines vergünstigten Radmitnahme-Tickets für ein zusätzliches Entgelt in Höhe von einem Euro je Fahrt und Fahrrad im Schienenpersonenverkehr
  • Einführung einer Radallianz zur besseren Vernetzung der maßgeblichen Akteure im Bereich des Radverkehrs.

Der Fraktionsvorsitzende der CSU im Bayerischen Landtag, Thomas Kreuzer, kommentierte laut der Erklärung: „Mit dem Radgesetz fördern wir den systematischen und zügigen Ausbau der Radinfrastruktur in Bayern. Mobilität wird dadurch bayernweit nachhaltiger und sicherer. Gleichzeitig stehen wir den Kommunen als starker Partner nicht nur finanziell zur Seite, sondern beraten sie auch bei Bedarf bei der Planung und dem Bau von Radinfrastrukturprojekten. Somit gleicht das Radgesetz einer Art Werkzeugkasten, den wir den Städten und Gemeinden an die Hand geben.“

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