Urteil

Bundesverwaltungsgericht kippt Freiburger Regeln zum teuren Anwohnerparken

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Dorothee Saar, Leiterin des Bereichs Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH, sagte: “Wir begrüßen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Höhe der Gebühren von 360 Euro grundsätzlich bestätigt hat und fordern andere Kommunen auf, dem Beispiel Freiburgs nachzukommen.“ Zugleich müsse bei der anstehenden Änderung des Straßenverkehrsrechts eine rechtliche Grundlage für eine soziale Staffelung der Gebühren geschaffen werden. Diese sei wichtig für die Akzeptanz vor Ort.

Der Automobilclub ADAC fordert die Kommunen grundsätzlich zu maßvollen Erhöhungen auf. „Die Höhe der Parkgebühren sollte sich primär nach dem vorherrschenden Parkdruck richten. Gebührenanhebungen – sofern nötig – sollten maßvoll und sozialverträglich sein“, teilte der ADAC mit.

Städtetag: Urteil zum Anwohnerparken unterm Strich gute Nachricht

Der Städtetag hält die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anwohnerparkgebühren in Freiburg unterm Strich für eine „gute Nachricht“. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy teilte mit: „Die Höhe der Gebühr hat das Gericht ausdrücklich nicht in Zweifel gezogen, das ist gut so.“

Letztlich sei die Satzung nur aufgehoben worden, weil Bund und Länder es sich bei der Änderung des Straßengesetzes und dem Erlass der Verordnung über das Bewohnerparken zu einfach gemacht hätten.

Dedy sagte, das Urteil bedeute, dass Städte grundsätzlich die Gebühren für Bewohnerparken entsprechend erhöhen könnten. Das sei wichtig, denn Städte seien nicht in erster Linie Parkplätze. „Wer im knappen öffentlichen Raum parken will, muss auch bereit sein, dafür zu zahlen.“

Das Urteil zeige auch, dass die Städte Rechtssicherheit brauchten. „Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, dass das Bundesverkehrsministerium schnell einen Entwurf für eine kommunal-freundliche Reform des Straßenverkehrsgesetzes vorlegt.“

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