Offener Brief Autohersteller fordern verbindliche Ziele für Ladeinfrastruktur
Quelle: dpa
Im Juni soll über den Vorschlag der EU-Kommission hinsichtlich der Zulassung emissionsfreier Neuwagen abgestimmt werden. Nun haben sich mehrere Unternehmen in einem offenen Brief an die EU gewandt. Die Forderung: bindende Ziele für den Bau von Ladestationen.
Auch Ford gehört zu den Unternehmen, welche den Vorschlag der EU-Kommission unterstützen.
(Bild: Ford)
Große Autohersteller und Unternehmen anderer Branchen haben die EU in einem offenen Brief aufgefordert, nationale Ziele für die Ladeinfrastruktur für Elektroautos festzulegen. Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass ab 2035 EU-weit nur noch emissionsfreie Neuwagen zugelassen werden dürfen.
„Die politischen Entscheidungsträger der EU müssen auch verbindliche nationale Ziele für eine nahtlose elektrische Ladeinfrastruktur festlegen, die der wachsenden Nachfrage nach Elektrofahrzeugen gerecht wird“, sagte Stuart Rowley, Chef von Ford Europa.
Abstimmung im Juni
Den Vorschlag der EU-Kommission zu emissionsfreien Wagen unterstützen die 27 unterzeichnenden Unternehmen, zu denen unter anderem Ford, Volvo, Uber und Vattenfall gehören, ausdrücklich.
Das Europäische Parlament und die EU-Regierungen entscheiden voraussichtlich im Juni über ihre Positionen zum Vorschlag der Kommission. Ein endgültiges Gesetz könnte im Herbst verabschiedet werden, zuvor müssen sich die Gesetzgeber aber noch auf einen Kompromiss einigen.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.