Technologieoffenheit im Fokus VDA: RED-III-Vorgaben zum Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe nicht ambitioniert genug

Von Stefanie Eckardt 3 min Lesedauer

Bis zum Jahr 2045 will und soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen. Dazu soll die im November 2023 in der EU in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Richtlinie beitragen, die den Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe adressiert. Doch für den Verband der Deutschen Automobilindustrie sind die Vorgaben für die Umsetzung in nationales Recht nicht ausreichend ambitioniert – er fordert in einem Positionspapier verstärkte Maßnahmen und langfristige Zwischenziele.

Justitia ist nicht blind, braucht aber genaue Vorgaben. Für die Umsetzung der RED III in nationales Recht fordert der Verband der Deutschen Automobilindustrie eine konsequente Zielsetzung seitens der Politik.(Bild:  frei lizensiert bei Pixabay)
Justitia ist nicht blind, braucht aber genaue Vorgaben. Für die Umsetzung der RED III in nationales Recht fordert der Verband der Deutschen Automobilindustrie eine konsequente Zielsetzung seitens der Politik.
(Bild: frei lizensiert bei Pixabay)

Erneuerbare Kraftstoffe sind entscheidend zum Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor. Nur durch diese Kraftstoffe kann der Fahrzeugbestand zur Defossilisierung beitragen – dieser Fakt ist allseits bekannt. Die Europäische Union hat im November 2023 die als RED III bezeichnete Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive III) verabschiedet, die im Vergleich zur Vorgängerversion RED II eine Verschärfung der Ziele im Verkehrssektor fordert. Dazu zählen ein Mindestanteil von 29 Prozent erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Verkehrssektor oder eine Reduzierung der Treibhausgase (THG) um mindestens 14,5 Prozent im Vergleich zu den Emissionen, die durch den Einsatz fossiler Kraftstoffe entstanden wären – bis 2030. Bis 2030 soll ebenfalls ein Anteil von 5,5 Prozent fortschrittlicher Biokraftstoffe und erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin, RFNBOs) am Endenergieverbrauch im Verkehr, mit einem RFNBO-Mindestanteil von 1 Prozent umgesetzt werden. Die RED III muss bis 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden.

Forderungen des VDA

In einem Positionspapier fordert der Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) einen langfristigen Zielpfad sowie eine nach oben dynamische Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Das bedeutet, dass die THG-Quote bei Übererfüllung durch einen festgelegten Mechanismus automatisch ansteigt, um Investitionsanreize in erneuerbare Energieträger aufrechtzuerhalten. „Nur mit einem Kurs, der technologieoffen alle Lösungspotenziale zulässt, kann Europa seine CO2-Reduktionsziele erreichen. Die Politik ist aufgefordert, Anreize für den Hochlauf erneuerbarer Energieträger festzuschreiben und somit Investitionen zu gewährleisten und zu fördern“, betont VDA-Präsidentin Hildegard Müller mit Nachdruck.

Dazu hat der VDA folgende politische Forderungen:

  • Zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor muss bereits 2030 eine THG-Minderung von real 30 Prozent erzielt werden. Unter Berücksichtigung der Mehrfachanrechnung ist im Gesetz eine THG-Minderung von 35 Prozent festzulegen.
  • Die kombinierte Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe und RFNBO sollte getrennt und beide Kraftstoffe mit eigenen Mindestzielen ausgestattet sowie jeweils deutlich angehoben werden. Vor allem eine Erfüllungsquote für RFNBO ist hier besonders ambitioniert anzusetzen, um die dazu nötigen Investitionen durch langfristige verbindliche Festlegungen anzureizen. Der VDA spricht sich für eine RFNBO-Unterquote von mindestens 5 Prozent aus.
  • Um die Abweichung zwischen virtuellem und realem Klimaschutz zu schließen, sollten Mehrfachanrechnungen im Rahmen des Reviews der RED (2027) überprüft und idealerweise in Stufen bis 2030 abgeschafft werden – nicht jedoch für Wasserstoff. Um die Investitionssicherheit für Wasserstoffproduktionsanlagen sicherzustellen und damit einen kommerziellen Markt für grünen Wasserstoff überhaupt zu etablieren, muss die Mehrfachanrechnung für Wasserstoff länger gelten und kann je nach Markthochlauf in Stufen bis Ende der 2030er Jahre entfallen.
  • Um Investitions- und Planungssicherheit für die Energieträgerbereitstellung im Straßenverkehr zu schaffen, muss bereits jetzt ein regulatorischer Rahmen über 2030 hinaus – wie für den Schiffs- und Flugverkehr – verabschiedet werden.
  • Der Hochlauf von erneuerbaren Kraftstoffen als Beitrag zur THG-Minderung im Verkehrssektor muss regulatorisch unterstützt werden. Mögliche Optionen sind Ordnungspolitik, Steuerpolitik oder Ausschreibungsmodelle.

Definition langfristiger Zwischenziele notwendig

Der VDA betonte in seinem Papier, dass die RED III auf dem Weg zur Netto-Treibhausgasneutralität lediglich als ein erster Schritt zu sehen sein sollte. „Um Investitionen und Angebote bereits jetzt zusätzlich anzureizen, braucht es deshalb dringend einen langfristigen, indikativen Zielpfad, der über 2030 hinaus mit Zwischenzielen in die Klimaneutralität 2045 (Deutschland) bzw. 2050 (EU) führt. Einen solchen gibt es bereits für den Flug- und Schiffsverkehr, für den Straßenverkehr muss er dringend ergänzt werden“, heißt es in dem Paper. In diesem Rahmen sollten jährlich höhere THG-Minderungen für den Kraftstoffsektor festgehalten werden. Als Zwischenziele fordert der VDA eine THG-Minderung durch erneuerbare Kraftstoffe im Straßenverkehr von 60 Prozent bis 2035, 90 Prozent bis 2040 und 100 Prozent bis 2045. Im Sinne des Klimaschutzes sollten ab 2045 keine fossilen Kraftstoffe mehr an deutschen Tankstellen verkauft werden dürfen.

Instrumente zur Umsetzung

Darüber hinaus geht der VDA in seinem Positionspapier auf mögliche Instrumente für den Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe ein und fordert die Politik dazu auf, den unbedingt notwendigen Hochlauf erneuerbarer Kraftstoffe rechtssicher festzuschreiben. „Um eine THG-Minderung von real 30 Prozent im Kraftstoffsektor bis 2030 zu erreichen, gibt es – neben ordnungs- und steuerrechtlichen Vorgaben – verschiedene Möglichkeiten wie die eines staatlich unterstützten Ausschreibungsmechanismus für erneuerbare Kraftstoffe“, betonte der Verband. Er schlägt vor, diesen in Anlehnung an das Verfahren von „H2 Global“ und der Europäischen Wasserstoffbank zu getalten.  (se)

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