Teleoperiertes Fahren Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung seit 01.12.2025 in Kraft

Von Stefanie Eckardt 1 min Lesedauer

Am 01.12.2025 ist die Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung in Kraft getreten, mit der erstmalig ein Rechtsrahmen zum Betrieb von ferngelenkten, also teleoperierten, Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen geschaffen wurde.

Teleoperiertes Fahren, wie es beispielsweise Valeo auf der IAA Mobility 2023 demonstrierte, ist nun auch in der Praxis möglich. Am 01.12.2025 trat die Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung in Kraft. (Bild:  Stefanie Eckardt)
Teleoperiertes Fahren, wie es beispielsweise Valeo auf der IAA Mobility 2023 demonstrierte, ist nun auch in der Praxis möglich. Am 01.12.2025 trat die Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung in Kraft.
(Bild: Stefanie Eckardt)

Das Fernlenken von Kraftfahrzeugen ist eine Technologie, die auch den Regelbetrieb von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion unterstützen kann. Im Vergleich zum autonomen Fahren steuert allerdings nicht die Maschine, also das Fahrzeug, sondern der Mensch bleibt in der Verantwortung – nur nicht der Passagier, der im Fahrzeug sitzt. Die Fernlenk-Technologie ermöglicht aber zum Beispiel, dass in Zukunft eine Person in einer Leitstelle die Kontrolle von autonomen Fahrzeugen in komplexen Verkehrssituationen übernehmen kann.

Fahrten effizienter gestalten

Der Fahrersitz bleibt also leer, die Steuerung erfolgt von einem Teleoperationsstandort. Für die Technologie gibt es verschiedene Einsatzszenarien. Ein Beispiel wäre das Carsharing, wo Fahrzeuge effizienter genutzt werden könnten, wenn sie direkt nach dem Kundeneinsatz direkt ferngesteuert zum nächsten Nutzer fahren. Das Berliner Start-Up Vay bietet zum Beispiel einen derartigen Mobilitätsdienst kommerziell in Las Vegas an. Auch im kommunalen Raum gäbe es Möglichkeiten: Vom öffentlichen Personennahverkehr mit kleineren oder größeren Fahrzeugen bis hin zu Dienst- und Versorgungsfahrten. Oder aber der ohnehin vom Fahrermangel gebeutelte Nutzfahrzeugbereich – der Effizienzgewinn eines digitalen Fahrerwechsel wäre enorm.

Die Technik macht es möglich dank der Echtzeitübertragung von Sensordaten und hochauflösender Videostreams an den Fahrer in der Leitstelle. Diese wurde nach den Standards der Automobilindustrie entwickelt; der Fahrer betätigt dort Lenkrad und -Pedale. Die wohl größte technische Herausforderung: eine störungsfreie Datenübertragung zu gewährleisten. Wenn diese nicht gegeben ist und die Verbindung abreist, muss das Fahrzeug eigenständig ein sogenanntes Minimalrisikomanöver ausführen und sicher zum Stehen kommen.

Fünfjährige Erprobungsphase

Die vom Gesetzgeber definierte Erprobungsphase beläuft sich auf fünf Jahre. Warum? Es müssen zunächst umfangreiche Daten gesammelt werden, um die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit einschätzen zu können.  (se)

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