Kooperation Stellantis und dSpace beschleunigen Cloud-basierte Entwicklung von Fahrzeugen

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Stellantis und dSpace arbeiten zukünftig bei der Cloud-basierten Entwicklung von Fahrzeugen des Autobauers zusammen. Hierfür haben beide Unternehmen eine entsprechende Absichtserklärung unterschrieben. Die Kooperation soll die VEOS-Plattform des Paderborner Tool-Anbieters für Software-in-the-Loop-Tests in die Stellantis Virtual Engineering Workbench integrieren.

Stellantis und dSpace haben ein Memorandum of Understanding zur Beschleunigung der Cloud-basierten Entwicklung von Stellantis-Fahrzeugen unterzeichnet.(Bild:  Stellantis)
Stellantis und dSpace haben ein Memorandum of Understanding zur Beschleunigung der Cloud-basierten Entwicklung von Stellantis-Fahrzeugen unterzeichnet.
(Bild: Stellantis)

Mit der Virtual Engineering Workbench (VEW) lässt sich Software in einem frühen Entwicklungsstadium verfeinern. Zudem können Ingenieure virtuelle Umgebungen nutzen, um bis zu einem Jahr vor der Verfügbarkeit von Hardware zu entwickeln, zu integrieren, zu testen und zu optimieren. Auf den neuen Technologieplattformen werden 80 bis 85 Prozent der Tests auf Software-in-the-Loop-Plattformen (SiL) unter Verwendung kontinuierlicher Integrations- und Testmethoden durchgeführt, was die Bereitstellung neuer Fahrzeug-Software in weniger als zwei Jahren ermöglicht, die Markteinführungszeit erheblich verkürzt und die Produktqualität verbessert.

KI-gestützte Plattformen als Pfeiler der Software-Strategie

Die Software-Strategie von Stellantis basiert auf drei KI-gestützten Technologieplattformen – STLA Brain, STLA SmartCockpit und STLA AutoDrive, die ab diesem Jahr bei ausgewählten Fahrzeugen Premiere feiern werden. Diese Plattformen, die auf der VEW entwickelt wurden, gewährleisten eine agile Bereitstellung von Funktionen für die 14 ikonischen Marken des Autobauers.

Die Stellantis VEW verfügt über ein neues Virtual Cockpit, das dazu beiträgt, Entwicklungszyklen im Vergleich zu herkömmlichen Methoden um das bis zu 100-fache zu beschleunigen.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen unverbindlichen Absichtserklärung steht unter dem Vorbehalt einer endgültigen Vereinbarung.  (se)

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