Der Staat senkt die Steuern, doch die Spritpreise bleiben hoch. Mineralölkonzerne stehen unter Verdacht, sich das Geld in die eigene Tasche zu stecken. Der Wirtschaftsminister will deshalb das Gesetz verschärfen.
Kraftstoff hatte sich nach dem Preisrückgang infolge der Steuersenkung am 1. Juni wieder deutlich verteuert.
(Bild: gemeinfrei)
Im Streit um den Tankrabatt droht Wirtschaftsminister Robert Habeck den Mineralölkonzernen jetzt mit der Verschärfung des Kartellrechts. Der Grünen-Politiker will so notfalls auch eine Zerschlagung der Unternehmen ermöglichen. Zudem sollen unrechtmäßige Gewinne leichter abgeschöpft werden können. Das sieht im Kern ein Positionspapier des Bundeswirtschaftsministeriums vor, über das am Sonntag zunächst der „Spiegel“ berichtet hatte. Bislang ist so ein Vorgehen an hohe Hürden geknüpft. „Ein Recht, das nicht genutzt werden kann, ist nicht im Sinne des Erfinders“, sagte Habeck.
Zuvor war der Unmut über die geringe Wirkung der Spritpreisbremse in der Opposition, aber auch in der Ampelkoalition selbst immer größer geworden. Kraftstoff hatte sich nach dem Preisrückgang infolge der Steuersenkung am Mittwoch vorletzter Woche wieder deutlich verteuert.
Zahlreiche Spitzenpolitiker forderten Habeck als zuständigen Minister unisono auf, gegen die Mineralölkonzerne vorzugehen. Der Vorwurf: Zumindest einen Teil des Steuernachlasses stecken sich die Unternehmen in die eigene Tasche. Die Branche selbst verwies erneut auf steigende Beschaffungskosten. Das fresse die Steuerentlastung quasi auf.
Selbst Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schaltete sich ein: „Ich verstehe den Unmut der Bürger, wenn sich viele einschränken müssen und manche Extragewinne einfahren“, sagte Steinmeier der „Bild am Sonntag“. „Den Ärger müssen wir ernst nehmen. So wichtig es ist, dass wir den Bürgern sagen, dass der Staat nicht jede Teuerung wird ausgleichen können, so wichtig ist es auch, dass wir dafür sorgen, dass nicht einige ungerechtfertigt Vorteile aus der Situation ziehen können.“ Die Frage nach dem richtigen Instrument müsse aber die Regierung beantworten.
Wirtschaftsministerium will Gesetz früher überarbeiten
Auch nach Habecks Ansicht haben die Mineralölkonzerne die Senkung der Energiesteuer nicht ausreichend an der Zapfsäule weitergegeben. Die ersten Datensätze des Bundeskartellamts zum Tankrabatt zeigten, dass die Abstände zwischen Rohöl- und Tankstellenpreisen seit Monatsbeginn stark gestiegen seien. „Es ist offenkundig das eingetreten, wovor viele Experten gewarnt hatten: Die Mineralölkonzerne streichen den Profit ein, die Verbraucher merken nichts von der Steuersenkung“, sagte Habeck.
Das Wirtschaftsministerium will nun die Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf dieses Jahr vorziehen. In den kommenden Wochen soll es konkrete Vorschläge geben. Grundlegendes Ziel ist es, die Waffen des Kartellamts zu schärfen. Allerdings wurde auch betont: „Eine solche Verschärfung des Wettbewerbsrechts kann zwar nicht kurzfristig in der aktuellen Situation wirken, aber dem Staat die nötige Stärke geben, zukünftig besser einzugreifen.“
Missbrauch schwer nachweisbar
Insgesamt wüssten die Unternehmen über die Preise ihrer Wettbewerber an den Tankstellen Bescheid, weil der Markt sehr transparent sei. „Das heißt, auch ohne eine kartellrechtswidrige Absprache werden die Preise sehr schnell einander angeglichen; ein Missbrauch des Wettbewerbsrechts ist schwer nachweisbar.“ Deshalb soll künftig auch eine „missbrauchsunabhängige Entflechtung“ möglich sein, „um Wettbewerb auf verfestigen Märkten zu schaffen“.
Die Mineralölwirtschaft lehnte die Pläne strikt ab. „Überlegungen, Unternehmen in Zukunft ohne Nachweis von Verstößen zu sanktionieren oder gar zerschlagen zu wollen, halten wir für sehr problematisch und sind aus Sicht betroffener Unternehmen nicht nachvollziehbar“, teilte der Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Fuels und Energie, Adrian Willig, mit. „Die Energiesteuersenkung wird weitergegeben.“ Allerdings seien in den letzten Wochen die Preise für Kraftstoffe weltweit gestiegen. „Dies macht sich auch an den Tankstellen in Deutschland bemerkbar.“
Lindner warnt vor „vorschnellen Urteilen“
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr hatte am Samstag in der „Bild“ gefordert: „Minister Habeck muss jetzt Druck machen und gemeinsam mit dem Bundeskartellamt dafür sorgen, dass die Entlastung greift.“ Es müsse verhindert werden, dass die Mineralölwirtschaft den Tankrabatt nicht vollständig weitergebe. Auch der stellvertretende Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) forderte den Wirtschaftsminister zum Handeln auf: „Der milliardenschwere Tankrabatt versickert, und die Ampel schaut zu. Die Ölmultis zum Rapport bestellen ist das Mindeste, was Wirtschaftsminister Habeck tun kann.“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) warnte gleichzeitig vor „vorschnellen Urteilen“. Es sei Aufgabe des Kartellamts zu prüfen, dass die Konzerne ihre Marktmacht nicht ausnutzten, sagte er dem Nachrichtenportal „t-online“. Den Preis an der Zapfsäule bestimmten mehrere Faktoren – etwa die Entwicklung an den Weltmärkten, aber auch die Verfügbarkeit von Raffineriekapazitäten. „Wir wissen schlicht nicht, wie der Spritpreis wäre, wenn die Energiesteuer voll erhoben würde. In jedem Fall höher“, betonte Lindner.
Die Ankündigung, das Kartellrecht zu stärken, hält LIndner grundsätzlich für richtig. Habeck habe den Auftrag bekommen, das Kartellrecht im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket in die Lage zu versetzen, die Märkte zu kontrollieren, sagte Lindner am Sonntagabend in der ZDF-Sendung „Berlin direkt“. Man schaue sich nun konkret an, wie das umgesetzt werden soll. „Die Richtung stimmt“, betonte der FDP-Chef.
Lindner fügte hinzu, er hoffe, dass damit der Vorschlag einer Übergewinnsteuer vom Tisch sei. „Die würde unser Steuerrecht der Willkür und den politischen Stimmungsschwankungen ausliefern“, warnte er. Im Steuerrecht gebe es Gewinne, aber keine Über- oder Untergewinne.
Habeck will an Übergewinnsteuer festhalten
Er könne und werde die Idee einer Übergewinn-Besteuerung nicht vom Tisch nehmen, da er sie für richtig halte, betonte dagegen Habeck. Mit Blick auf den Widerstand der FDP sagte der Wirtschaftsminister aber auch, die Übergewinn-Besteuerung scheine in der Ampel-Koalition nicht mehrheitsfähig zu sein.
Der ADAC hält es für richtig, die Rolle des Bundeskartellamts zu stärken. „Wenn übereinstimmende Analysen zu dem Schluss kommen, dass Preise im Energiebereich massiv überteuert sind und der Wettbewerb aufgrund der Marktstrukturen nicht hinreichend funktioniert, muss das auch Konsequenzen haben“, sagte eine Sprecherin der dpa. Ob eine Stärkung der Kompetenzen des Bundeskartellamtes rechtssicher gestaltet werden könne, müsse die Politik eingehend prüfen.
SPD-Chefin hält Fahrverbote für möglich
SPD-Chefin Esken betonte im „Tagesspiegel“, der Steuerrabatt beim Sprit koste die Steuerzahler rund drei Milliarden Euro. „Dass die Mineralölkonzerne jetzt diese Preiserleichterung nicht vollständig an die Verbraucher weitergeben, das stinkt zum Himmel.“ Das Kartellamt müsse einschreiten. Esken hält auch ein befristetes Tempolimit und Sonntagsfahrverbote für denkbar.
Linksfraktionschef Dietmar Bartsch lehnte Fahrverbote ab. „Robert Habeck sollte die Mineralölkonzerne zum Spritgipfel vorladen und die Preise ab sofort streng kontrollieren“, sagte Bartsch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Statt eines Fahrverbots, das die Bürger treffe, brauche es zeitweise staatliche Höchstpreise an den Zapfsäulen. „Wettbewerb kann darunter stattfinden, zugunsten der Verbraucher und zulasten der Gewinne der Mineralölkonzerne.“
Bundesverkehrsminister Volker Wissing betonte im Deutschlandfunk, das Bundeskartellamt müsse etwaige Gewinnmitnahmen prüfen. Änderungen am Tankrabatt oder gar eine Abschaffung schloss der FDP-Politiker aus. Für die Senkung der Energiesteuer habe es ein Gesetzgebungsverfahren gegeben. Daher könne man die Regelung nicht kurzfristig ändern.