Elektromobilität Brandgefahr bei Mercedes EQA und EQB: Klage wegen defekter HV-Batterien

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat beim Landgericht Dortmund Klage gegen Mercedes-Benz eingereicht. Auslöser ist ein massiver Sicherheitsmangel in den Hochvoltbatterien der Modelle EQA und EQB. Laut EU-Warnsystem Safety Gate besteht bei den Fahrzeugen Brandgefahr durch interne Kurzschlüsse in den Batteriezellen.

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer klagt gegen Mercedes-Benz. Auslöser ist ein massiver Sicherheitsmangel in den Hochvoltbatterien der Modelle EQA und EQB. (Bild:  frei lizensiert bei Pixabay)
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer klagt gegen Mercedes-Benz. Auslöser ist ein massiver Sicherheitsmangel in den Hochvoltbatterien der Modelle EQA und EQB.
(Bild: frei lizensiert bei Pixabay)

Mercedes hat Probleme mit der Hochvoltbatterie. Nach Angaben des EU-Safety-Gate-Alerts SR 01226/25 vom 4. April 2025 kann es in den betroffenen Batteriemodulen der Modelle EQA und EQB zu internen Kurzschlüssen kommen. Diese können zu Überhitzung und Fahrzeugbrand führen. Der Fehler betrifft insbesondere Zellen des Automobilzulieferers Farasis Energy.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete deshalb am 13. Februar 2025 einen Rückruf an (KBA-Referenz 5496507). Der Autobauer hat diesen umgesetzt und warnte per Anschreiben seine Kunden, die Batterie nicht über 80 Prozent zu laden. Doch trotz Software-Update und Ladebeschränkungen ist das Risiko nach wie vor vorhanden – laut Einschätzung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gibt es bis heute keine endgültige technische Lösung.

Die Frage nach der Haftung

Mercedes hat aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein sicherheitsrelevantes Problem nicht gelöst, sondern lediglich Software-seitig begrenzt. Ein Hersteller darf Fahrzeuge mit Hochvoltbatterien, die real Brandgefahr bergen, nicht weiter im Verkehr belassen. Die Klage soll klären, ob Mercedes für Brandgefahr, Wertverlust und Nutzungseinschränkungen haftet. Betroffene EQA- und EQB-Fahrer sollten prüfen, ob ihnen Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zustehen..

Wesentliche Punkte der Klage am Landgericht Dortmund sind:

  • Rückabwicklung und Schadensersatz: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises sowie Freistellung von bestehenden Darlehensverbindlichkeiten.
  • Deliktische Haftung (§ 823 Abs. 2 BGB): Verstoß gegen die EU-Typengenehmigungsverordnung (VO 2018/858) und das vorgeschriebene Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001:2015.
  • Produktsicherheitsverstoß (§ 3 ProdSG): Batterie entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen der Normen DIN EN 62619:2017 und VDE-AR-E 2510-50:2017.
  • Sachmangel (§ 434 BGB): Das Fahrzeug weicht erheblich von der Soll-Beschaffenheit ab; das Software-Update beseitigt die Hardware-Gefahr nicht.
  • Irreführung (§ 16 UWG): Werbung zu Reichweite und Ladeleistung war angesichts der Sicherheitsmängel objektiv unzutreffend.

Qualitätsstandards für Hochvoltsysteme notwendig?

Wie bereits bei Ford (Kuga Plug-in-Hybrid, Rückruf 14793R) und Porsche (Taycan-Modelle) zeigen sich auch bei Mercedes gravierende Schwächen bei der Hochvoltbatterie. In allen Fällen setzen die Hersteller auf Software-Updates statt Austausch defekter Batterien. Dr. Stoll & Sauer sieht darin ein systemisches Sicherheitsproblem der E-Mobilität und fordert verbindliche Qualitätsstandards für Hochvoltsysteme. (se)

(ID:50599212)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung