Elektromobilität Bidirektionales Laden: Bundesnetzagentur legt Grundstein für gesetzliche Vorgaben

Von Stefanie Eckardt 2 min Lesedauer

Technisch möglich ist bidirektionales Laden. Auch entsprechende Fahrzeuge gibt es bereits. Mit der im April 2023 veröffentlichten ISO 15118-20 gibt es auch eine entsprechende Norm. Der Gesetzgeber hat allerdings noch einiges zu tun. Das will die Bundesregierung tun und bidirektionales Laden steuerlich privilegiert behandeln. Nun stellt die Bundesnetzagentur Entwürfe zur Festlegung Marktintegration Speicher und Ladepunkte vor.

Der Kia EV9 ist eines der Fahrzeugmodelle, dass die technischen Anforderungen für bidirektionales Laden erfüllt. (Bild:  Kia)
Der Kia EV9 ist eines der Fahrzeugmodelle, dass die technischen Anforderungen für bidirektionales Laden erfüllt.
(Bild: Kia)

Bidirektionales Laden (BiDi) ist eine vielversprechende Technologie und bietet finanzielle sowie ökologische Vorteile. Ein Vorteil, der sich durch die neue Technologie ergibt, ist die Stabilisierung des allgemeinen Stromnetzes. Wenn viele Nutzer gleichzeitig Energie aus der E-Auto-Batterie in das Stromnetz einspeisen, wird dieses entlastet und kann auch abends oder zu „energiearmen“ (windstill, keine Sonne) Zeiten auf erneuerbare Energie zurückgreifen. Es dient auch dem Geldbeutel, wenn man in preisgünstigen Zeiten mit hoher erneuerbarer Erzeugung Netzstrom einspeichert und in teuren Zeiten mit niedriger erneuerbarer Erzeugung Strom ins Netz abgibt.

Neue Optionen für eine marktaktive Nutzung von Stromspeichern

Doch während sich die Technik weiterentwickelt, erste Fahrzeugmodelle bidirektional laden könnten und auch eine entsprechende Norm die Kommunikation zwischen Stromer und Ladeeinrichtung regelt, gilt es seitens der Gesetzgebung nachzubessern. Zwar geht Deutschland schon konkrete Schritte, indem im September 2023 neue Subventionen für die BiDi Infrastruktur eingeführt wurden, um die finanzielle Belastung zu minimieren, die mit dem Einrichten von BIDi-kompatiblen Systemen einhergehen. Aber es gibt noch etliche Hürden, wie Allerdings gibt es weiterhin Barrieren, wie die Doppelbesteuerung. Mancherorts wird ins Netz rückeingespeister Strom nämlich zweimal besteuert: bei der Abnahme und der Abgabe. Mit der von der Bundesregierung geplanten Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sollen auch Vereinfachungen bei der Ladeinfrastruktur und dem bidirektionalen Laden umgesetzt werden. Nun hat die Bundesnetzagentur Entwürfe zur Festlegung "Marktintegration Speicher und Ladepunkte" (MiSpeL) vorgelegt. Die Festlegung soll neue Optionen für eine marktaktive Nutzung von Stromspeichern und Ladepunkten eröffnen.

Saubere Trennung bei durchmischten Speichermengen

„Mit dieser Festlegung legen wir einen Grundstein für die Flexibilisierung der kleinen und großen Stromspeicher: Sie können sich künftig zugleich aktiv am Strommarkt beteiligen und weiterhin für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden. Bislang ging nur eines von beidem. Auch für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist die Festlegung ein Meilenstein", freut sich Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die Festlegung enthält auch für die großen Speicher Lösungen. Sie lassen sich besonders gut in die Netze integrieren und helfen im Markt bei der Bewältigung vieler Herausforderungen der Energiewende – vor allem bei der Integration von immer mehr erneuerbarem Strom.“

Die Entwürfe für die Festlegung sehen konkrete Vorgaben vor, damit die Betreiber trotz „durchmischter“ Speichermengen aus erneuerbarem und aus Netz-Strom eine EEG-Förderung für die „grünen“ Anteile ihrer Netzeinspeisung erhalten und geringere EnFG-Umlagen für „rückgespeiste“ Netzstrommengen zahlen. Das ist nach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben so nicht möglich. Durch die Festlegung sollen zwei neue Optionen eröffnet werden, wie diese anteilig „förderfähigen“ und „saldierungsfähigen“ Strommengen bestimmt werden können: Die „Abgrenzungsoption“ für eine rechnerisch exakte Zuordnung und die „Pauschaloption“ für eine besonders einfache Zuordnung bei kleinen Solaranlagen.

Für das bidirektionale Laden von Stromern ermöglicht die Festlegung, dass der Ladepunkt künftig im Home-Energy-Management-System wie ein Speicher genutzt werden kann und nach den gleichen Vorgaben von förder- und saldierungsfähiger Netzeinspeisung profitiert. (se)

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