Bundesnetzagentur Ladedrosselung wird abgemildert

Quelle: sp-x 1 min Lesedauer

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Bei einer Überlastung des Stromnetzes müssen E-Autofahrer mit einer Drosselung der Ladeleistung rechnen. Die fällt aber wohl etwas weniger stark aus als zunächst geplant.

Private Wallboxen können gedrosselt werden.(Bild:  Ford)
Private Wallboxen können gedrosselt werden.
(Bild: Ford)

Private Wallboxen können im Notfall gedrosselt werden. Aber weniger stark als zunächst vorgesehen, wie aus dem überarbeiteten Entwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Regelung steuerbarer Stromverbraucher hervorgeht.

Die ursprüngliche Version hatte für Kritik gesorgt – unter anderem befürchteten E-Autofahrer, im Fall einer Überlastung des Stromnetzes keinen Fahrstrom mehr aus ihrer eigenen Wallbox zu erhalten.

Prinzipiell bleibt eine Drosselung zur sogenannten Spitzenglättung auch nach den neuen Planungen möglich. Allerdings wird der garantierte Mindestbezug von 3,7 auf 4,2 kW je Anlage erhöht.

Selbstversorger sind nicht betroffen

„Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden“, so die Behörde. Zudem betrifft die „Dimmung“ lediglich die aus dem Netz bezogene Strommenge – aus der eigenen Photovoltaikanlage darf auch mehr Energie bezogen werden.

Um Verbraucher für die Drosselungen zu entschädigen, sollen Netzentgeltrabatte eingeführt werden, die je nach Region jährlich zwischen 110 und 190 Euro liegen. Erstmals sind darüber hinaus variable Netzentgelte vorgesehen. E-Auto-Nutzer sollen so dazu motiviert werden, ihre Fahrzeuge vornehmlich in Phasen geringer Belastung aufzuladen. Vorgeschlagen werden Zeitfenster in drei Preisstufen, die jeweils für ein Jahr gelten.

Die endgültige Regelung soll im Herbst beschlossen werden und zum neuen Jahr in Kraft treten. Große Änderungen sind aber nicht mehr zu erwarten.

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