Autonomes Fahren Holon und Rhein-Main-Verkehrsverbund: Kooperation für öffentlichen Nahverkehr

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Holon und der Rhein-Mai-Verkehrsverbund arbeiten zukünftig daran, autonome Mobilität in Form von Shuttles im öffentlichen Nahverkehr zu integrieren. Beide Unternehmen haben hierfür eine Absichtserklärung unterschrieben.

Holon und Rhein-Main-Verkehrsverbund kooperieren zukünftig bei autonomer Mobilität.(Bild:  Holon)
Holon und Rhein-Main-Verkehrsverbund kooperieren zukünftig bei autonomer Mobilität.
(Bild: Holon)

Im Vordergrund der geplanten Zusammenarbeit steht der regelmäßige Erfahrungsaustausch zwischen Holon und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund, um die Herausforderungen der autonomen Fahrzeugnutzung gemeinsam zu meistern. Beide Parteien wollen das bestehende Verkehrsangebot erweitern und hierfür autonome Fahrzeuge integrieren. Dafür sollen nicht nur neue Standards und Technologien für die Vernetzung von Fahrzeugen und Infrastrukturen erarbeitet, sondern auch Lösungen für den Zugang und die Zahlung von Mobilitätsdienstleistungen vorangetrieben werden.

Barrierefreie Mobilität anbieten

Um die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen zu erfüllen, sind die Fahrzeuge barrierefrei zugänglich geplant. Dr. Henning von Watzdorf, CEO von Holon betont: „Holon möchte Mobilität für alle Menschen zugänglich machen. Der Mover ist daher inklusiv konzipiert: Er hat elektrische Doppelflügel-Türen mit Lichtschranken und eine automatische Rampe, die sich ausfahren lässt. Außerdem kann er sich absenken, um den Einstieg zu erleichtern. Sehbehinderte Menschen erhalten zusätzliche Unterstützung durch Brailleschrift und einen audiovisuellen Guide während der Fahrt.“

2026 Holon Mover in der Mitte Deutschlands

Holon hatte bereits bekanntgegeben, einen Testbetrieb im Norden Deutschlands aufzunehmen – hier kooperiert man mit der Hamburger Hochbahn. Nun soll auch in der Mitte des Landes die Mobilität der Zukunft mitgestaltet werden. Ab 2026 sollen mehrere Fahrzeuge des Herstellers für eine Integration im Testbetrieb zur Verfügung stehen – vorbehaltlich von Förderung und Vergabe. Zu diesem Zweck umfasst die Absichtserklärung ebenfalls die Bereiche Infrastruktur sowie Zulassungs- und Genehmigungsverfahren.  (se)

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