Rekuperation Bremslicht bei E-Autos

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Wenn Elektroautos bremsen, flammt nicht immer das rote Licht am Heck auf. Das ist zwar legal, kann aber mitunter gefährlich werden.

Das Bremslicht muss erst ab einer Verzögerung von mehr als 1,3 Metern pro Quadratsekunde aufleuchten.(Bild:  Mini)
Das Bremslicht muss erst ab einer Verzögerung von mehr als 1,3 Metern pro Quadratsekunde aufleuchten.
(Bild: Mini)

Elektroautos bremsen häufig mit der Motorbremse. Nicht immer geht dabei das Bremslicht an. Nachfolgender Verkehr sollte das beachten. Vor allem bei Fahrzeugen mit starker Rekuperation droht ansonsten ein Auffahrunfall.

Dass das Bremslicht aufleuchtet, ist erst ab einer Verzögerung von mehr als 1,3 Metern pro Quadratsekunde rechtlich vorgeschrieben. Im Bereich zwischen 0,7 und 1,3 Metern pro Quadratsekunde bleibt es den Fahrzeugherstellern selbst überlassen, ob sie das Bremslicht aufleuchten lassen oder nicht. Im Bereich darunter ist es verboten.

Motorbremse teilweise nicht an Bremslicht gekoppelt

Zum Vergleich: Bei einer Gefahrenbremsung muss ein Pkw eine Verzögerung von fünf Metern pro Quadratsekunde erreichen. Hintergrund der fehlenden Warnfunktion ist die Fähigkeit von E-Autos, die Bremsenergie teilweise zurückzugewinnen.

Beim Verzögern fungiert der E-Motor als Generator und speist einen Teil der ansonsten in Form von Wärme nutzlos gewordenen Energie in die Batterie zurück. Die mechanische Bremse kommt nur zum Einsatz, wenn schnell und kräftig verzögert werden soll. Vor allem bei älteren E-Autos ist die Motorbremse auch bei starker Rekuperation nicht an das Bremslicht gekoppelt.

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