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In-Car-Entertainmentsysteme wie in einem Polestar werden möglicherweise zukünftig unter Gesichtspunkten und Regularien des Medienstaatsvertrags genauer unter die Lupe genommen. (Bild: Polestar)
Medienrechtliche Entscheidung

Ja, der Medienstaatsvertrag gilt für In-Car-Entertainmentsysteme

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten hat sich die In-Car-Entertainmentsysteme von Audi, BMW/Mini und Tesla angeschaut und beschlossen: Das sind Benutzeroberflächen beziehungsweise im Fall von Tesla Medienplattformen. Laut aktuellem Medienstaatsvertrag bedeutet das, dass die Systeme unter anderem öffentlich-rechtliche Rundfunkinhalte barrierefrei anbieten müssen.

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