Im dritten Teil der Interview-Serie kommt der Technologie-Konzern Continental zu Wort. Sieht der Automobilzulieferer die Ethik-Leitlinien aus einer anderen Perspektive, als die beiden Autobauer AUDI und Daimler?
Automatisertes Fahren leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Fahrer und zu einem insgesamt effizienteren Verkehrsfluss mit weniger kritischen Situationen und Unfällen.
(Bild: Continental)
Auf dem Weg zum autonomen Fahren gilt es noch viele Hürden zu meistern. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen werden verabschiedet? Wann erlangt die vollautonome Stufe 5 ihre Serienreife und wie reagiert die breite Masse der Gesellschaft auf die umwälzende Veränderung der Mobilität?
In den ersten beiden Teilen unserer Interview-Serie wurde bereits die Sicht der Hersteller (AUDI und Daimler) deutlich. Doch wie sieht es mit den Zulieferern aus? Wie kaum ein zweiter Zulieferer wandelt sich Continental konsequent zum vielseitigen Anbieter für Mobilitätslösungen. In Person von Alfred Eckert, Director Advanced Technology (Chassis & Safety), schildert der Technologie-Konzern seine Eindrücke zu den Ethik-Leitlinien für das autonome Fahren.
EP: Die Ethik-Kommission schreibt, dass ein autonomes Fahrzeug keine Dilemma-Situationen zulassen darf. Trotz aller Sensorik und KI – ist das vollkommen unfallfreie Fahren zukünftig wirklich umsetzbar und wo liegt der Fehler-Toleranzbereich?
Alfred Eckert:Das Wichtigste in einer Gefahrensituation ist es, das Fahrzeug schnellstmöglich zum Stillstand zu bringen, um eine Kollision zu verhindern. Ist das nicht mehr möglich wird die Geschwindigkeit soweit es möglich ist vermindert. Dabei bleibt das Fahrzeug im eigenen Fahrstreifen, um Unwägbarkeiten zu vermeiden.
EP: Die Ethik-Kommission befindet, dass Dilemma-Situationen eigentlich aus ethischer Sicht nicht lösbar sind. Müsste das nicht der Knock-Out für hochautomatisierte Systeme sein und wenn sich selbst eine Ethik-Kommission nicht einigen kann, wer soll dann die Rahmenbedingungen kreieren?
Alfred Eckert:Automatisiertes Fahren hat ein sehr großes Potential zur weiteren Reduzierung der Verkehrstoten und ist damit ein wichtiger Baustein auf unserem Weg zur Vision Zero – der Vision vom unfallfreien Fahren. Die Notwendigkeit der Einführung dieser Technologie ist vergleichbar mit der des Gurtes und des Airbags.
Aus diesem Grund kann nicht auf die Automatisierung verzichtet werden und es müssen zur Bewertung der Dilemma-Situation weitere Beratungsgremien geschaffen werden, um den Konflikt aufzulösen. Es muss eine Einigung erzielt werden, um einen Kompromiss zu finden. Das ist ein Prozess, der Zeit braucht.
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.