Elektromobilität Wallbox-Sharing: Darauf sollte man achten
Autor / Redakteur: sp-x / Lena Sattler
Die private Ladestation kann man mit der Familie, Freunden, Nachbarn oder direkt mit der Öffentlichkeit teilen. Wer auch anderen den Zugang zu seiner Wallbox erlauben möchte, sollte vorher allerdings ein paar Dinge beachten.
Jedem Besitzer einer eigenen Ladestation bleibt selbst überlassen, mit wem er sie teilt.
(Bild: Juice Technology)
Die eigene Wallbox ist die wohl effizienteste und komfortabelste Art, das E-Auto zu laden. In der Regel hängt der eigene Wagen aber nur einen geringen Teil des Tages am Kabel. Die restliche Zeit lässt sich die Wandladestation mit anderen teilen.
Wer seine private Wallbox öffentlich zugänglich macht, kann sich so einen Teil der Kosten wieder hereinholen. Gleichzeitig verhilft man möglicherweise anderen E-Auto-Fahrern zu einer weiteren Ladestation und verbessert so die immer noch löchrige Infrastruktur.
Wem genau man Zugang gewähren will, bleibt einem selbst überlassen – ob Familie, Nachbarn, Freunden oder allen Interessierten. Vor allem für letzteren Fall gibt es mittlerweile verschiedene Sharing-Portale im Internet, über die man die eigene Wallbox anbieten kann. Allerdings lässt sich dann nur noch schwer sicherstellen, dass die Ladestation bei eigenem Bedarf auch gerade verfügbar ist.
Zu hohe Preise könnten das Finanzamt auf den Plan rufen
Den Preis für den Strom legt der Anbieter ebenfalls selbst fest. Bei üppigen Aufschlägen ist allerdings Vorsicht geboten. Ansonsten kann das Finanzamt den Stromverkauf als Gewerbe mit Gewinnabsicht werten – im Zweifel sollte man sich lieber rückversichern.
In jedem Fall muss die abgegebene Strommenge protokolliert werden. Viele neuere Wallboxen verfügen über einen internen Zähler oder ein Zugangskontrollsystem per RFID-Karte. Alternativ lässt sich im Hausnetz nachträglich ein Unterzähler einbauen, damit die Strommenge von weiteren Nutzern separat erfasst werden kann.
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